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er in einem Teil des Breisgaus der tatsächlich von Haus aus Berechtigte war,
dem Spruch des Königs beugen.73) In der Folgezeit wechselten; die Lehens-
trägeor mehrfach, bis das Regal 1392 an das iHaus Hachberg-Sausenberg kam,
bei dem es bis zu seinem Aussterben 1503 verblieb. Als Universalsucdessor
trat damals Markgraf Christoph von Baden auch hier in die Rechtsinachfolge ein.
cc) Das Jagdregal. Die gleiche Entwicklung wie das Bergrecht mahin
das schon im Jahre 1008 von Heinrich II. verliehene Jagdregal.74), 75) In der
Schenkungsurkunde wurden die Grenzen festgelegt auf das Waldgebiet, das
umschlossen wurde von den Orten Tiengen, Uffhausen, Ade/Ihausen, Wiehre,
Herdern, Zähringen, Gundelfingen, Vörstetten, Reute, Böttingen und wieder
Tiengen.74) In den späteren Bestätigungsschreiben wird der Wildbann im Breisgau
jedoch immer zusammen mit dem Bergrecht genannt; er befand sich auch
jeweils mit diesem in der Hand desselben Lehensträgers. So kam es, daß durch
die Entscheidung des Jahres 1234 die Erweiterung des Jagdregals auf den ganzen
Breisgau in der gleichen Weise legalisiert wurde wie die des Bergrechts.
Wie dieses kam es schließlich 1503 als hochstiftisches Lehen an den Markgrafen
von Baden.
dd) Das Mi a r k t - und Z o> 11 ir e g a 1. Die Entwicklung Basels zur
Stadt erfolgte nicht zuletzt durch das Vorhandensein eines Marktes am Orte.
Er brachte mit sich Maß und Gewicht und machte die Anlage von Befestigungen
notwendig.76) Ob der Erwerb des Marktrechts schon unter Heinrich II. erfolgte,
ist unbestimmt, doch möglich. Jedenfalls hat dieser Fürst im Jahre 1002 schon
Bischof Adalbero das Marktregal in Ringsheim im Breisgau verliehen.77) Inwieweit
das Hochstift hier von diesem Recht Gebrauch gemacht hat, ist unbekannt.
In keiner späteren Urkunde ist mehr davon die Rede.
Neben seinen sonstigen vom König verliehenen Privilegien hatte der Bischof
auch das Recht, in Basel und Breisach den Brückenzoll zu erheben. Im Jahre
1225 wurde das Kloster Bürgeln von dieser Abgabe in Basel befreit, 'da es zum
Brückenbau beigesteuert hatte.78) Von Breisach wissen wir, daß dieses Recht
von König und Bischof einige Zeit gemeinsam ausgeübt wurde,79) nachdem die
Staufer den Brückenschlag bei der Stadt durchgeführt hatten.
c) Der Zerfall des weltlichen Besitzstandes
seit dem 14. Jahrhundert.
Mit der Mitte des 13. Jahrhundert hatte das Bistum Basel die größte Ausdehnung
seines Grundbesitzes und gleichzeitig die bedeutendste weltliche Machtstellung
seit seiner Entstehung erreicht. Wenn auch in späterer Zeit noch kleinere
Erwerbungen festzustellen sind, so zeichnet sich doch, erst kaum sichtbar,
dann aber immer deutlicher in mannigfacher Weise der beginnende Zerfall
ab, der auch bis zum bitteren Ende kaum mehr aufgehalten werden konnte.
Die Gründe sind verschiedene und im einzelnen mitunter wenig entscheidend,
doch mußte ihre zusammengefaßte Wirkung den allmählichen Niedergang
') Mayer-Edenhauser: a. a. O. Seite 234.
) Trouillat: Bd. 1, Seite 150. Urkunde Heinrichs II.
') M. G. Dipl. Heinrich IL, Nr. 188.
') Rohr: a. a. O. Seite 71.
') Trouillat: Bd. 1, Seite 144.
l) Trouillat: Bd. 1, Seite 502. Urkunde des Bischofs Heinrich von Thun.
') Trouillat: Bd. 2, Seite L.
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