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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 92
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unbeschränkte Verteilungsmöglichkeit der Grundgüter bestand hier eine Zer-
spitterung des Feldbesitzes in kleinste Parzellen, die ein rentables Wirtschaften
unmöglich machte. So ist es nicht erstaunlich, daß der größte Teil der Bevölkerung
in ärmlichen Verhältnissen lebte. Rund aller Familien hatte nicht
einmal ein eigenes Haus.

Das Fischregal und die Lachswaid im Rhein bei Steinenstatt hatte der
Bischof, bei Istein Bischof und Dompropst gemeinsam. Ausübungsberechtigt war
jedoch allein der jeweilige Landvogt. Das Bergrecht über die Eisenerzgruben
in Schliengen besaß schon seit langem der Markgraf von Baden.211)

Das im badischen Gebiet bestehende Salzmonopol des Staates führte man
bereits Anfang Dezember 1802 im bisher bischöflichen Land ein. Der Baselstabwirt
in Schliengen wurde angewiesen, sich zwecks Anlegung eines Salzlagers
mit dem markgräflichen Salzverwalter in Müllheim in Verbindung zu setzen,
und verpflichtet, der Bevölkerung Gelegenheit zum Salzkauf zum gleichen Preis
wie im Oberamt Rötteln zu geben.212) Auch in Istein sollte eine Salzverkaufsstelle
errichtet werden.

3. Steuer und Finanz.

Ganz besonderen Wert legte die Regierung in Karlsruhe, was verständlich
ist, auf genaueste Kenntnisse über das Steueraufkommen des Landes. Glücklicherweise
hatte die Herrschaft Schliengen in seinem Domstiftschaffner Eckenstein
einen besonders zuverlässigen, fleißigen und ordnungsliebenden Beamten
, der in der Lage war, an Hand seiner Unterlagen auf jede Frage bis ins
Einzelne gehende Auskunft zu geben. Er verwaltete die Geld- und Natural-
einnahmen, unterstützt von den Meiern und Unterschaffnern, die auf den einzelnen
hochstiftischen Höfen saßen und unmittelbar die Abgaben erhoben, die
zuvor für die einzelnen Gemeinden im Ganzen festgesetzt und von diesen auf
die Bürger umgelegt worden waren.

Die Finanzkraft des Landes war schon auf Grund der für die steuerzahlende
Masse der Bevölkerung ungünstigen Bodenverteilung gering. Hinzu kamen die
schlechte Bewirtschaftung und die mannigfachen Belastungen der vergangenen
Kriegsjahre. Da außerdem durch die überaus nachsichtige Regierungsweise den
Steuerbamten jeder staatliche Rückhalt fehlte, ist es nicht erstaunlich, daß
trotz der Tüchtigkeit Eckensteins und der relativ niedrigen Besteuerung erhebliche
Steuerrückstände vorhanden waren.

Die Haupteinnahmequelle bildeten die direkten Steuern, bestehend aus
dem großen und kleinen Zehnten, sowie dem Bodenzins; doch war das Hochstift
nicht alleiniger Zehntherr in seinem Gebiet. In Schliengen bezogen der
Bischof von Konstanz und das Ordenspriorat Heitersheim je K des Hauptzehnten
, in Mauchen mußte man mit dem Freiherrn von Landenberg diese
Abgabe zu XA teilen, Steinenstatt gar war fast ausschließlich den Johannitern
zehntbar, wohingegen in Istein der jeweilige Pfarrer den großen und kleinen
Zehnten für* sich erhob.213) Von den alljährlich von jeder Haushaltung statt
des Fastnachthuhnes zu entrichtenden 5 Schillingen behielt der Landvogt 4/s.214)

Außerhalb seines Herrschaftsgebiets erhielt das Bistum aus Auggen und
Vögisheim Zehnten und Bodenzins sowie Wein- und Fruchtzinsen für seine
dort ausgeliehenen Güter, die aber ihrerseits die Baulast für den Chor der

211) GLA. Fase. 1, Blatt 177 wie 210).

212) GLA. Fase. 1, Blatt 147 Bericht von Rotbergs an von Calm vom 8. 10. 1802.

213) GLA. Fase. 1, Blatt 174 Bericht von Rotbergs an von Calm vom 26. 10. 1802.

214) GLA. Fase. 1, Blatt 179 Bericht von Rotbergs an von Calm vom 26. 10. 1802.

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