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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1953-01/0019
rat an Brot und Wein vorhanden sei, damit jedem Untertan, der die Huldigung
leiste, VA Pfund Brot und 1 Maß Wein gereicht werden könne. Auch
die Vorsorge sei zu treffen: in jedem Orte solle je nach der Größe außer
einem Bürgermeister oder einem anderen tüchtigen Mann der 10. oder 6.
Mann zur Wache zurückbleiben, damit keine Unordnung vorgehe. Diese
Leute seien nachträglich vom Oberamt zu vereidigen und dann ebenso wie
ihre Mitbürger zu bewirten.

Der Kirchenrat ordnete an, am 10. August in allen evangelischen Kirchen
des Oberlandes eine Huldigungspredigt zu halten, über den Text:
„Erinnere sie, daß sie den Fürsten und der Obrigkeit Untertan und gehorsam
seien und zu allen guten Werken bereit" (Brief des Paulus an Titus, Kap. 3,
Vers 1).

Bestätigungen der Privilegien der Städte Emmendingen
und S u 1 z b u r g , das zur Herrschaft Hochberg gehörte, wurden ausgefertigt
, um sie zur Huldigung in die Oberlande mitnehmen zu können; mit den
Schopfheimer Stadtprivilegien, die sich in der Karlsruher Registratur
nicht ausführlich vorfanden, beschloß man zu warten, bis sich die
Stadt Schopfheim selbst melde oder Kopien ihrer alten Vorrechte einsende.

Die Jahreszeit war für die Huldigung nicht günstig; sie fiel gerade in die
Erntezeit, wo die Bauern bei ihren vielen Feldgeschäften nur ungern einen
Feiertag einschoben. Aus dieser Erfahrung heraus hatte die Regierung zuerst
den Gedanken erwogen, nicht alle Untertanen zur Huldigung zu bestellen,
sondern wie anno 1709 nur die Vögte, Stabhalter, Richter und Geschworenen
, die durch Unterschrift eines jeden Untertanen bevollmächtigt werden
sollten, auch im Namen ihrer abwesenden Mitbürger die Huldigung abzulegen
. Weil aber die letzte Huldigung nur von einem Bevollmächtigten vollzogen
wurde, damals auch Kriegszeit war, jetzt aber der Landesherr selbst
der Huldigung beiwohnen werde, fand man es für besser, alle Untertanen
samt und sonders erscheinen zu lassen, auch aus Besorgnis, es möchte bei
ihnen wegen Zurücksetzung Verstimmung entstehen. Von dem Plan, wegen
der großen Zahl der Huldigungspflichtigen die Huldigung in der Landgrafschaft
Sausenberg und in der Herrschaft Rötteln getrennt vorzunehmen,
kam man wegen der damit verbundenen doppelten Mühe und der hohen
Kosten wieder ab.

Gegen die Wahl der KaltenHerbergeals Ort der Huldigung erhob
Landvogt vonLeutrum Bedenken; auf der Kalten Herberge3) sei für die
vielen zusammenströmenden Menschen nicht genug Platz, bei großer Hitze
oder plötzlich einfallendem Regen keine Möglichkeit, unter Dach zu kommen,
die Zufuhr von Wein und Brot von Lörrach aus sei auch sehr beschwerlich.
Seinem Vorschlag entsprechend wurde dann Lörrach als Ort der Huldigung
bestimmt.

Die markgräflich Baden-Durlachischen Beamten in Basel, Hofrat und
Archivar Drollinger und Registrator L a i b 1 i n , wurden angewiesen,
sich am 1. Huldigungstag in Lörrach zur Vereidigung einzufinden, da der
Regent nicht die Absicht habe, nach Basel zu reisen oder höchstens nur
auf einige Stunden, um das dortige Bauwesen zu besichtigen.

3) Etwa 1 km vom Hofgut und der Poststation Kaltenberge entfernt befindet
sich der „Susenhard", das alte Landsgemeindefeld. Hier wird deutlich, was
zum Aufgeben des ehrwürdigen Versammlungsplatzes geführt hatte: die
Vermehrung der Bevölkerung und die Zunahme der Mannschaft, die Verpflegungsschwierigkeiten
zur Folge hatten.

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