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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1953-01/0027
„Gleichwie die göttliche Allmacht in der Welt alles sehr weislich eingerichtet
, also hat sie auch unter denen Menschen gewisse Ordnungen eingeführt
, daß einige herrschen, andere aber gehorchen sollen, und jemehr ein
Land kluge Regenten zählen kann, desto glücklicher ist es zu preisen.

Die Hochfürstl. Lande haben sich vor andern zu rühmen, daß sie mit dergleichen
jederzeit begabt gewesen. Es betrauern noch wirklich deroselben
Bürger und Untertanen in der Person des weiland Durchlauchtigsten Fürsten
und Herrns, Herrn Karl Wilhelms, Markgrafens zu Baden und Hochberg,
Landgrafens zu Sausenberg, Grafens zu Sponheim und Eberstein, Herrns zu
Rötteln, Badenweiler, Lahr und Mahlberg, Ihrer Römischen Kaiserlichen
Majestät, wie auch des löbl. Schwäb. Kreises Generalfeldmarschalls und Ob-
ristens über ein Schwäb. Kreisregiment Dragoner, unsers allerseits im Leben
gewesenen gnädigsten Fürstens und Landesherrns, den Verlust eines solchen
Fürstens, dessen ungemeine Eigenschaften bei der spätesten Nachwelt
noch in besonderer Verehrung bleiben werden; ihre niedergeschlagene Augen
und betrübte Gebärden geben genugsam die Bestürzung zu erkennen,
welche ihre Gemüter eingenommen, sie würden auch diesen unvergleichlichen
Regenten nicht verschmerzen können, wenn er ihnen nicht an dero
Herrn Großsohn, dem Durchl. Fürsten und Herrn, Herrn Karl Friedrich,
Markgrafen zu Baden und Hochberg usw., welchem nach dem in diesem
fürstl. Haus eingeführten Recht der ersten Geburt die Landesregierung zugefallen
, einen Nachfolger, obwohl noch in einem zarten Alter, hinterlassen,
von dessen tugendvollem Gemüte sie sich dermaleinst einen liebreichen
Landesherrn und fürtrefflichen Regenten versprechen können.4)

Und da dessen glorwürdigster Herr Großvater während dero Minderjährigkeit
wegen der Vormundschaft und Landesadministration durch ihre
letzte Willensverordnung in denen hohen Personen, dero nunmehro ver-
wittibten Frau Gemahlin, der Durchl. Fürstin und Frauen, Frauen Magda-
lenen Wilhelminen, Markgräfin zu Baden und Hochberg .... geborenen
Herzogin zu Württemberg und Teck, Gräfin zu Mömpelgard, Frauen zu Heidenheim
usw. — und dero Herrn Vettern, des Durchl. Fürsten und Herrns,
Herrn Karl Augusten, Markgrafens zu Baden und Hochberg usw. der Römisch
. Kaiserl. Majestät und des löbl. Schwäbischen Kreises Generalwachtmeisters
, auch Obristens über ein Regiment zu Fuß, deren ausnehmende
Tugenden, Leutseligkeit und ungemeine Eigenschaften männiglich bekannt
sind, solche weise Vorsehung getan.

So haben alle getreuen Bürger und Untertanen unter dieser vormundschaftlichen
Regierung, welche das Beste ihres Herrn Pflegsohns, des Durchl.
Landesprinzen, und die Wohlfahrt des Landes zum alleinigen Endzweck erwählt
, eines ohnfehlbaren Schutzes in ihren Widerwärtigkeiten und einer
gerade durchgehenden Justiz in ihren Anliegen sich zu getrösten.

Es kann auch die hohe Vormundschaft und Landesadministration denen-
selben keine überzeugendere Probe ihrer huldreichen Zuneigung geben, als
daß des Herrn Administratoris Markgraf Karl Augusten Hochfürstl. Durchlt.
sich in eigener hohen Person anhero zu bemühen geruht, um in dero und
der verwittibten Frau Markgräfin Hochfürstl. Durchlt. als Mitvormünderin
und Landesadministratorin Namen kraft von deroselben erhaltenen und
sogleich zu verlesenden Vollmacht vor dero Hochfürstl. Pupillen den jungen
Landesfürsten die Erbhuldigung anfordrist von dem des Ends hier versammelten
Gericht und Rat der Stadt Emmendingen, sodann auch von denen

4) Karl Friedrich war am 22. November 1728 als Sohn des Erbprinzen Friedrich
geboren. Er war also jetzt 10 Jahre alt. Sein Vater war 1732 gestorben.

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