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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1953-01/0028
Bürgern und Untertanen der Stadt Emmendingen und des Oberamts Hochberg
empfangen, wie dem Seine Hochfstl. Durchlt. denselben samt und
sonders von tragenden Vormundschaft und Landesadministrations wegen
gnädigst versprechen und zusagen, daß sie bei der reinen evangelischen
Religion und ihren wohlhergebrachten Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten
ohnbekränkt zu lassen, zu schützen, zu schirmen und zu handhaben,
wogegen höchst dieselben zu denen anwesenden Bürgern und Untertanen
sich zuverlässig versehen, daß sie ihrem angeborenen jungen Landesfürsten
und bis zu erlangender Volljährigkeit statt Seiner gegen der Durchl. Hohen
Vormundschaft und Landesadministration die schuldige Treue und Gehorsam
zu leisten angeloben und durch Abschwörung des gewöhnlichen Huldigungseids
bestätigen werden.

Wie nun nicht zu zweifeln, es werden sämtlich getreue Bürger und Untertanen
sich hierzu bereit und willig finden lassen und das von wegen der
Hohen Vormundschaft und Landesadministration beschehene huldreiche Anerbieten
und die gegebene gnädigste Versicherung mit schuldigst untertänigstem
Dank annehmen und erkennen, also gehet mein innigster Wunsch
dahin, daß die göttliche Allmacht des Herrn Landesprinzen Hochfürstl. Durchlaucht
zum Trost und Freude des ganzen Landes in allen fürstlichen Tugenden
aufwachsen lassen und bis in das späteste Alter bei vollkommenen
Wohl ergehen lassen, auch der fürstl. Vormundschaft und Landesadministration
zu dessen wahren Nutzen und aller getreuen Bürger und Untertanen
alleinigen Besten abzielende höchstrühmliche Absichten mit seinem
Segen dergestalten unterstützen wolle, damit sie nebst den Ihrigen die edlen
Früchte davon genießen und unter dieser löbl. Regierung sich einer beständigen
Ruhe und Friedens in erwünschter Glückseligkeit zu erfreuen haben
mögen."

Hierauf verlas Geh. Referendar B ü r c k 1 i n die von der verwitweten
Markgräfin dem Mitregenten, Markgraf Karl August, verliehene
Vollmacht, die Huldigung gleichzeitig in ihrem Namen entgegenzunehmen
, da sie wegen der Trauer und ihrer dermaligen schwächlichen Gesundheit
der Huldigung nicht in Person beiwohnen könne.

In einer Gegenrede dankte Stadtschreiber G a u p p für die bisherigen
Gnadenbezeugungen und versicherte weiterhin untertänigste Treue
und Gehorsam; er sprach Glückwünsche aus für den Landesadministrator,
den Landprinzen Karl Friedrich und das ganze fürstliche Haus,
wünschte Gottes Segen für die Regierung, auch friedliche und gesegnete
Zeiten, damit die Untertanen unter der höchstbeglückten und gesegneten
Landesadministration ein stilles und geruhiges Leben führen mögen.

Hierauf wurde die Huldigungsformel verlesen und sie den Untertanen
zur Kenntnis gebracht in folgender Erklärung:

„Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Magdalena
W i 1 h e 1 m i n a verwittibten Markgräfin zu Baden und Hochberg usw. . . .

wie auch

Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn KarlAugust, Markgrafen
zu Baden und Hochberg usw.....

als testamentl. Vormündern und verordneten Landesadministratoren des
weil, auch Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karl Wilhelm,
Markgrafen zu Baden und Hochberg usw.....

eures gewesenen gnädigsten Fürsten und Herrn höchstseligen Andenkens
zurückgelassene beide Enkel Prinz Karl Friedrich und Prinz
Wilhelm Ludwig werdet ihr nach nunmehr erstattetem Handgelübd

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