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Huldigungsformel vor. Nachdem nun jeder dem Landschreiber das Handgelübde
abgelegt und das Versprcehen der Treue unter Aufheben von 3
Eidesfingern auch leiblich beschworen hatte, wurden sie mit den Worten
entlassen: „Diesem kommet nach, so werdet ihr Glück, Segen und Frieden
haben, welches ich euch allen von Herzen wünsche."
Vorausgegangen war die Inpflichtnahme einzelner geistlicher und weltlicher
Diener, ersterer unter Beizug des Speziais Louis, die wegen Krankheit
oder anderer Ursachen am allgemeinen Huldigungstag gefehlt hatten.
Alle, die ihre Huldigungspflicht erfüllt hatten, wurden mit einer Mahlzeit
bzw. Wein und Brot bewirtet.
Weiterhin mußten noch die Untertanen des mit dem fürstlichen Hause
Fürstenberg gemeinsam verwalteten Dorfes P r e c h t a 1 vereidigt werden.
Am 1. Juli schickte der Richter Konrad B u r g e r , dermaliger Stab-
führerzuPrechtal, das verlangte Bürgerverzeichnis an das Oberamt
Emmendingen ein und erhob gleichzeitig eindringliche Vorstellungen, von
ihrer Teilnahme an der allgemeinen Huldigung in Emmendingen abzusehen.
Da ihre Höfe so weit und einzeln in den Tälern lägen, ihr Dorf selbst
so weit von der Amtsstadt entfernt sei, falle ihnen die Reise dorthin sehr
schwer. Mit der Hin- und Rückreise müßten sie allein 3 Tage zubringen. Die
alten Leute seien nicht mehr imstande, 6—7 Stunden aus dem Gebirge heraus
nach Emmendingen und wieder zurück zu marschieren. Viele unter
ihnen, besonders die Taglöhner, die noch 2—3 Söhne mitzunehmen hätten,
seien nicht in der Lage, sich auf 3 Tage mit Lebensmitteln zu versehen. Ihre
einsamen Höfe müßten 3 Tage ohne jeden Schutz sein. Namens seiner Mitbürger
bat er daher um die Gnade, sie — wie ihre Väter — die Erbhuldigung
an ihrem Ort leisten zu lassen.
Regierung und Oberamt ließen es bei dem alten Brauch und Herkommen.
Nur 4 Richter erschienen am 11. August bei der allgemeinen Huldigung zu
Emmendingen als Vertreter von Prechtal ; es waren Konrad Burger
, Franz G ö h r i n g , Christian S c h u 1 e r und Jakob S c h w a a b .
Für die übrigen Bürger, Hintersassen und ledigen Söhne wurde der 2. September
als Huldigungstag und der L a d h o f bei Prechtal als Ort der Huldigung
festgelegt. Die Durchführung dieses Geschäftes gehörte auch zu den
Aufgaben des Landschreibers M e n z e r , da der 1. Oberbeamte noch immer
von Emmendingen abwesend war.
Am 1. September begab sich also Landschreiber M e n z e r in Begleitung
des Oberamtsaktuars Fischer nach Oberprechtal. Reno-
vator und Landeskommissarius D ö d e r 1 e i n wurde aufgefordert, gleichzeitig
mit dahin zu reiten, da man bei dieser Gelegenheit die im Prechtaler
Bann liegenden herrschaftlichen Güter besichtigen wollte. Zum Zeichen und
Beweis aller dem fürstlichen Haus Baden-Durlach allda gemeinschaftlich zustehenden
hohen und niederen Gerichtsbarkeiten, auch Forst- u. Jagdgerechtigkeiten
wurden der Forstknecht Friedrich J u t z 1 e r mit Gewehr und
Jagdhunden und der Oberamtskanzleibote Joh. Georg D ö b e 1 i n in Mon-
tur und mit Schild mitgenommen. Talaufwärts knarrten zwei Prechtaler
Fronfuhren, beladen mit Brot und Wein aus den Vorräten der Burgvogtei
Emmendingen. Burgvogt Beck begleitete den Transport, um die erforderliche
Aufsicht zu führen.
In der Morgenfrühe des 2.September fanden sich die geladenen Huldigungspflichtigen
rechtzeitig auf dem L a d h o f ein, so daß um 7 Uhr mit
der Huldigung begonnen werden konnte. Mann für Mann wurden die Namen
von der Liste abgelesen und im ganzen 512 Personen festgestellt; es fehlten
nur wenige Leute, die wegen Krankheit nicht kommen konnten, auch etliche
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