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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0017
2. Schafwollen- und Schnitzhändler haben ihren Platz von der oberen
Brücke an oben und unter der Straße bis zum äußeren Eck des Sonnenwirtshauses
.

3. Obst- und Brothändler haben ihren Platz zwischen dem Bach und der
Haustüre des oberen Hauses von Herrn Stib bis zur Haustüre des Rotlöwenwirtshauses
(jetzt „Hirschen") rechts und links am Hause.

4. Die Käshändler haben ihren Platz vom oberen Eck der Apotheke bis
an die Straße hinauf.

5. Die Blechner haben ihren Platzanfang unter dem oberen Bach zu nehmen
und stehen den Talbach herunter rechts am Wege.

6. Die Händler mit kurzer Ware, als Messer-, Bücher-, Knöpfe-, Nadeln-,
Spiegel-, Rosenkränze- etc. etc. -Händler haben ihren Platz von den
Blechnern angefangen am Talbache herunter bis zur oberen Bruck des
Talbaches, dann auf der oberen Bruck rechts und links, ferner vor der
Apotheke bei der Haustüre angefangen bis zum oberen Eck des Anton
Dietsches Haus, dann von der oberen Talbachbrücke herunter, angefangen
von der Haustüre des oberen Hauses von Herrn Stib bis zur Haustür
des Rotlöwenwirtshauses rechts und links am Hause.

7. Die Sattler haben ihren Platz vor der Apotheke.

8. Die Eisenhändler haben ihren Platz am Talbach unter den Kurzwarenhändlern
auf der Seite vom „Rotenlöwen".

9. Die Kupferschmiede haben ihren Platz unter den Eisenhändlern.

10. Die Seidenkrämer haben ihren Platz unter den Kupferschmieden.

11. Unter den Seidenkrämern kommen die Stände der Rosamunde und
Michael Steiger, alle am Talbach herunter.

12. Die Tuch- und Baumwollenkrämer haben ihren Platz vor des Rotlöwenwirts
Haustüre angefangen an den Häusern herunter bis zum unteren
Eck des Ochsenwirtshauses, dann von dem Wachthause herunter gegen
den „Vierlöwen" rechts und links am Wege herunter, ferner unter der
Linde und am Talbach herunter bis zur unteren Talbachbruck vor dem
„Vierlöwen", am Bache hinauf bis zum Hause des Alois Kaiser.

13. Die Gerber haben ihren Platz an des Ochsenwirts Gartenmauer und
bei der Linde.

14. Die Leinetuchhändler haben ihren Platz unten an der Linde gegen die
Kirche.

15. Die Hutmacher am Bach vor der unteren Bruck beim Weiher herunter.

16. Die Porzellanhändler am Bach unter den Hutmachern herunter.

17. Die Geschirrhändler haben ihren Platz oben am SchuLhaus bis zum
oberen Eck des Amtshauses.

18. Kürschner und, wann noch Platz übrig ist, die Hutmacher haben ihren
Platz vor und unter den „Vierlöwen".

19. Bändeljuden und Baumwollenwarenhändler haben ihren Platz angefangen
bei der Vierlöwenwirtshaustüre bis zu des Anton Dietsches Haus.

20. Strumpfstricker am Bach vor des Alois Kaisers Haus bis zu den Kurzwarenhändlern
.

Ein dieser Platzordnung beigefügter Anhang besagte, daß die fremden
Händler durchaus nicht mehr in Privathäusern handeln und verkaufen dürfen,
sondern nur auf dem öffentlichen Jahrmarkt. Zuwiderhandelnde hatten zu
befürchten, daß sie fortgewiesen werden und nicht mehr feilhaben dürfen.

1836 war der Herbstmarkt von 105 und 1837 sogar von 116 Händlern
beschickt. Auffallend viele (7) kamen von Grän12) (Krain?), 8 von Zell,
9 von Todtmoos, 11 von Hechingen und 12 von Todtnau. Unter den Aus-

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