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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1955-01/0036
und seine Wipfel rauschen schon vor dem 25. Juni 1423, wo der Edelknecht
Hans von Roggenbach für sich und seine Brüder Klaus und Wernlin den
Empfang der Lehen mit einem Revers bestätigt.1)

Aber die Markgrafen haben auch über dem Rhein, im bischöflich baselischen
Gebiet, ebenfalls Lehen und Lehensrechte. So steht ihnen der Laienzehnt
zu in den Dörfern Zessingen, Magstatt, Randoltsweiler und Henweiler. Am
26. Juni 1391 gibt Markgraf Rudolf III. die Hälfte dieser Laienzehnten an
Henmann Göltzlin genannt Arnleder zu Schopfheim, einen
ehemaligen Leibeigenen des Bischofs von Basel, der auf Bitte des Markgrafen
im Jahre 1388 von Bischof Imer von Ramstein freigelassen und markgräflicher
Diener geworden ist, als Lehen, die andere Hälfte an Otteman vonRoggen-
b a c h. Arnleder erhält dieses halbe Lehen nur als Mannlehen; als solches ist es
nicht erblich, sondern fällt nach seinem Tod an den Lehensherrn zurück, der
es dann nach seinem Belieben wieder neu ausgeben kann. Als Arnleder 1397
stirbt, kamen die Laienzehnten vollständig in die Hände der Roggenbach, die
ihren Lehensbesitz in ihrer Familie vererben durften.

Der Zehnt zu Zessingen erbringt jährlich 40 Viernzel Frucht, halb Dinkel
und halb Hafer, Linsen und Gerste, 4 Pfund Wachs und 1 Pfund Pfennig. Auch
in Gelterkinden in Baselland steht der Zehnt diesem Edelgeschlecht zu.

Im Elsaß gehört ihnen der Kornzehnt zu Landau (Klein-Landau), auch fallen
ihnen 1 Pfund Zinspfennige von den Fischerhäusern ob Rosenau zu.

Herwärts des Rheins bringt ihnen der Weinzehnt zu Grenzach 3 Fuder
Wein, 2 Viernzel Hafer, 18 Schillinge an Geld, dazu 3 Hühner. Der Weinzehnt
zu Oetlingen fließt mit 4 Saum in die roggenbachischen Fässer, ebenso auch
der Ertrag von einem Mann werk Reben im „Bühl".

Näher an Schopfheim gehört ihnen der reiche Zehnt von Wiechs, den
um 1350 der Ratsherr Kleweli von Rheinfelden besaß, der dann auf Klewelis
Wunsch an Henman Arnleder von Schopf heim überging.2) 1423 besaßen ihn
die Roggenbach mit 9 Viernzel Dinkel und Hafer; der Heuzehnt gilt beim Verkauf
9 Schillinge, und wenn der Eigentümer wechselt, zahlt der zinspflichtige
Bauer 5 Schillinge als Anerkennung des neuen Verhältnisses, als „Erschatz".3)

Im Bann von Schopfheim gehört ihnen, — von 1954 aus gesehen —
schon seit mehr als einem halben Jahrtausend der Wald östlich des Stadtwaldes
auf dem Entegast, den Graf Rohde als Erbe der Freiherren von Roggenbach
heute noch nießt, ferner 19 Tauen Matten im „Schlattholz", 5 Tauen zwischen
Schlattholz und der hinteren Straße, die gegen Fahrnau zieht. Von 2 Tauen
Matten und 1 Jüchen Ackerland zinsen ihnen 2 Fahrnauer Bürger jährlich
3 Viertel Hafer. Außerdem besitzen sie 3 Tauen gegen Eichen hin, Matten im
„Wölfler", in der „Bannmatt", 3 Tauen zwischen dem Fußpfad und der Straße
von Schopfheim nach Wiechs, 2 Tauen oben an dieser Karrenstraße, 4 Tauen
im „Brühl" (beim alten Gaswerk), 1K Tauen nieden an der Stadt bei dem
Kreuz, das bei Höfen steht. Ein „Bletz" Acker liegt unten an der Allmend
„do der Statbach anvahet", ferner Ackerland und Matten „im Ernsbach",
Matten zwischen dem Fülibach und dem Schlierbach, ein Garten bei der Linde
ob der „Sengelgaß" (heute Schulstraße genannt).

*) GLA. Urkundenabt. 21/375. Rötteln (Dorf und Schloß) Lehenherrlichkeit.
GLA. Lehen- und Adelsarchiv. Roggenbach.

2) GLA. Urkundenarchive. Lehen- und Adelsarchiv. Arnleder. 1373 Februar 24.

3) GLA. Lehen- und Adelsarchiv. Roggenbach. 1423 Juni 25.

1 Pfund hat 20 Schillinge, — 1 Schilling hat 12 Pfennig, — das Pfund also 240 Pf.

1 Viernzel = 298,93 1, 1 Viertel = 24,91 1, 1 Fuder = 8 Saum, 1 Saum = 136*4 1.

1 Mannwerk = 42 ^> a.

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