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Die Mühle zu Steinen zinst jährlich 1 Pfund Pfennig und 2 Hühner,
von Schweigmatt fällt ein Viernzel Hafer, die Gemeinde F a h r n a u
entrichtet 2 Viernzel Hafer, von Schopfheim fällt der Hofstattzins in die
Kasse des Schaffners. Auch von H a a g e n und Riehen kommen Einkünfte.
Dazu besitzen die Herren von Roggenbach eigene Hörige, meist
Frauen und Kinder, so Lienhard Rubi in Maulburg mit Frau und Kindern
und den Kindern seiner Schwester, Burkhart Hagenbachs Frau zu Oetlingen
und ihre Kinder, die Frau und die Kinder des Müllers von Dittlingen,
die Frau und die Kinder Heinrich Peters zu Holzen und das Kind ihrer
Schwester, Kunz Günthers Frau und die Kinder ihrer Schwester.
Wie ist dies zu erklären? Wenn ein freier Mann sich mit einem leibeigenen
Mädchen verheiratet, so bleiben Frau und Kinder leibeigen und ziehen den
Mann ebenfalls mit in die Leibeigenschaft. Nimmt ein freies Mädchen einen
leibeigenen Mann, so schlagen die Kinder dem Vater nach und die Frau geht
ihrer Freiheit verlustig. Hier ist aber bereits eine Lockerung eingetreten.
In der Vogtei Tegernau ist den Roggenbach das Lehen, das vorher
Friedrich Krebs nutzte, zugefallen. Wir sehen hier um 1423 in die Güterteilung
herein: Es bestehen Trägereien mit einem verantwortlichen Träger und einer
mehr oder minder großen Zahl von Anteilhabern. So ist Jeckis Henny Träger
um 1 Pfd. Geld, dazu geben ihm Wisshans 16 Pfennig, Bürkli Burck 2 Schillinge,
Henny Burg und seine Geschwister 3 Schilling 4 Pfennig; Wisshans und seine
Teilgenossen zinsen mit 3 Schilling 4 Pfennig.
II.
Die Vogtei Tegernau umfaßt damals die Täler der Belchen- und Köhlgartenwiese
und steigt auch hinauf auf die Hochfläche zwischen diesen Talungen. So
ist denn Klaus von Riedl Pfund Geld als Träger schuldig; seine Teilhaber
geben daran ihren Anteil, nämlich Heinzmann Köppli 1 Schilling, Bürkli Burg
4 Schilling 4 Pfennig, Gret Büklin 16 Pfennig. Der dritte Träger über dieselbe
Summe ist Kunz Kündig; von seinen Teilhabern erhält er: 7 Schilling von
Hasler, 1 Schilling von Elli Rieder, 1 Schilling von Bürkli Vischer, 14 Pfennig
von Klaus von Honeck (Hohenegg); der Hasler, der Propst von Ried (Ried
ist seit 1262 st. blasisch!)*) und Clewi Klaus g'eben 3 Pfennig. Der vierte Träger
ist Bürkli Gerber, ebenfalls über 1 Pfund Geld, woran ihm Peter Hun
2 V> Schilling entrichtet. Der 5. Träger ist Kunz Riff (Reif) um dieselbe Summe;
Ulmann Höfli gibt 16 Pfennig, Uli 19 Pfennig, Hanman Schuchmacher 21 Pfennig
und Sinner Hennys Kinder 15 Pfennig.
Besonders weitläufig ist ihr Besitz in den Tälern der Quellflüsse der Kleinen
Wiese. Dort hatte das DeutschordenshausBeuggen vor Zeiten viele
Güterzinse gekauft und erworben von Verena von Baden, der Schwester des
Komturs Marquart von Baden, und nun tauschten die Deutschherren diese,
weil sie gar zu weit von Beuggen entfernt sind, im Jahre 1400 mit dem Markgrafen
um den halben Teil am Kirchensatz und dem Widdumhofe zu Nollingen
, das altes röttelisches Eigen ist.4)
In Wies erhält der Markgraf folgende Lehenhöfe:
10 ganze Lehen des Heini Tzüll, des Laz, des Basler, des Wernlin Tzüll,
des Wagner, des Hollülin, des Klaus Ordenli, des Meister, des Wolf, des Sohnes
*) Otto Roller in „Blätter aus der Markgrafschaft", Jahrgang 1927, S. 86 ff.
Nr. 193, 194, 205.
4) GLA. Urkundenarchive. 21/375. Spezialia. Rötteln (Dorf und Schloß). Gülten.
1400 September 3.
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