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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1955-01/0038
Kunz Kunis. Dazu kommen die halben Lehen des Meister, des Swegeler, des
Bürgi Sigrist. Dann folgen Einzelzinser: Rorberg, der Große von Obernhusen
(Oberhäuser), der „Frume" von Riede (R i e d), Ulli Steg und der Swegeler.
Auf dem Berggelände fällt die Landgarbe; sie wird in Geld abgelöst und es
geben Geldzinse Heini Wagner, Hollülin, Früsing, Hertzog und Löfeier. Ein
großes Gut hat auch der Sprüssing; er gibt nämlich 1 Pfund, 4 Schilling, ein
Viernzel Hafer und 8 Hühner. Auch die Mühle in Wies ist den Roggenbach
pflichtig; dort gibt der Müller 7 Viertel Roggen. Die Taferne (Wirtshaus)
entrichtet 7 Schilling 4 Pfennig. In Tegernau zinsen Wermlin Hofschwander
4 Schilling und 2 Hühner, Ulmann Höselin 2 Schilling 2 Hühner, der Ryffen-
hans 1 Schilling 1 Huhn. „An dem Engen Steyn" (Enkenstein) geben Heyni
Frenscher 10 Schilling und \% Hühner, Hans Haldewank und seine Brüder
dasselbe, Bertschi Haldewank 6 Schilling 8 Pfennig 4 Hühner, und endlich
Wernlin Klemtzer nur ganze 3 Hühner. Dazu kommen noch die Güter in der
Herrschaft Hochberg, deren Ertrag sich auf 550 fl beläuft und solche in der
Herrschaft Badenweiler mit einem Ergebnis von 600 fl. Außerdem erbt Franz
von Roggenbach, damals Amtmann auf Schloß Badenweiler, das Lehen seines
Schwagers Bartholome Schnewlin in Hugstetten bei Freiburg, wo den
Roggenbach nur 16 Mutt Roggen vom Zehnten und 7 Schilling vom Heuzehnten
zufallen. 1709 tritt Franz Konrad von R. in den Genuß des Einkommen
« seines mütterlichen Großvaters Hans Jakob Münch von Rosenberg, der
ohne männliche Nachkommen verstorben ist, mit 18 Saum Wein von Wasenweiler
am Kaiserstuhl, 2 Schillinge Pfenniggeld, 3 Kapaune (verschnittener
Masthahm) und 2 Sestern Hafer.5)

Der Schuldschein einer Kapitalsumme von 2 000 fl, die Markgraf Jakob
im Jahre 1589 bei dem Arzt Gallus Streitsteiner in Freiburg aufgenommen
hatte, wofür die hochbergische Rebgemeinde Königschaffhausen am
Kaiserstuhl Bürge war, gelangte über Joachim von Pflaumern im Jahre 1621 an
die Herren Trutprecht und Hans Hartmann von Roggenbach. 1758 lieferten
die Nachkommen unter Führung Franz Joseph Sigmunds von R. den Schuldschein
dem Markgrafen Karl Friedrich aus unter Verzicht auf alle weiteren Ansprüche
. Dafür gewährte ihnen der Markgraf das Jagdrecht in den Wäldern
auf dem Dinkelberg, anfangend bei der Steinhalde und endigend an der Maulburger
Kirchhalde, südlich an der Landesgrenze gegen Nordschwaben und Adelhausen
, wo die vorderösterreichische Kammeralherrschaft Rheinfelden anstößt.
Sie dürfen alle Arten Wild jagen, jedoch keinen eigenen Jäger halten, dürfen
auch nicht durch einen anderen ihrer Jäger oder sonst einen Beauftragten in
ihrer Abwesenheit die Jagd ausüben lassen. Jährlich dürfen sie dem Wildbestand
2 Hirsche, 2 Schmaltiere, 2 Kälber entnehmen, die ihnen, wenn sie dessen begehren
, „in ihre Behausung zu Schopfheim" frei geliefert werden. Dieses Recht
wird ihnen als Mannlehen übertragen, während es bisher nur als ein Gnaden-
a k t ausgeübt worden war. Das Jagdrecht wurde in dieser Form nur bis zum
Jahre 1795 genützt. Damals war in Auswirkung der französischen Revolutionskriege
der fürstbischöflich-baselische Geheimrat und
Hofmarschall Adam Xaver von Roggenbach als einziger
Lehensinhaber von Pruntrut nach Schopfheim geflüchtet und hatte
wahrgenommen, daß im Lehensbestand sich im Lauf der Jahrhunderte vieles
verändert hatte und sich mancherlei Unzuträglichkeiten ergeben hatten, allein

5) GLA. Lehen- und Adelsarchiv. Roggenbach. 1510 Dezember 9; 1544 Jan. 28:
1706; 1751 Oktober 11; 1758 April 10.

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