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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0038
schaft und Schwägerschaft wünschen sie zum Vogt Fridle Grether. Dieser ist
aber erst vor kurzem nach Ried gezogen und „katholischen Geistlichkeit und
somit auch St. Blasien abgeneigt". Deshalb wird der Müller Jakob Schlageter
zum Vogt nominiert.

Der Geschworene Barthle Grether hat (vielleicht wegen obiger Vogtsatzung)
den St. Blasischen Waibel im Rieder Wirtshaus geschmäht, er wird abgesetzt
und mit 15 Reichstalern bestraft.

Daran schließt sich die Huldigung der Jungen.

Im Frevelgericht werden 2 Fröhnder wegen frühzeitigen Beischlafs zu
3 Tagen Eintürmens und 6 Pf. bestraft. Sie sind arm.

Ein Tunauer wird 10 Pfund zahlen, weil er eine Lochbuche (Grenzbuche)
umgehauen hat.

Eva Metzger in Ob. Hepschingen hat sich gewehrt gegen die Unterbringung
der Zehntfrucht in ihrer Scheuer. Weil arm, muß sie zur Strafe nur eine Wallfahrt
nach Todtmoos machen und Bescheinigung vorlegen.

Verschiedene werden bestraft wegen Nichtbeachtung der „Bote" und Fehlens
beim Dinggericht.

Michael Santo von Schönau hat bei seiner Hochzeit einem Oberhepschinger,
der ihm einige Tropfen Wein auf sein Camisol geschüttet, einen „Pflegel und
Hundsfott" genannt. Er muß 3 Pfund zahlen.

Pfaffenberger und Käserer werden wegen Weidens im Hepschinger Wald
bestraft.

Ein Wagner von Atzenbach hat im Fröhnder Wald Eschen gefrevelt. Er
erhält eine große Geldstrafe.

Ein Zeller Metzger hat beim Spielen im Kastel einen Gresgener blutig
geschlagen. Er muß 12 Pfund zahlen.

Dinggericht, Herbst 16. 10. (oder 11.) 1 7 4 6.

Unter den Richtern sind 2 aus Ried: Vogt Jakob Schlageter und Hans
Trefzger.

Die Fröhnder werden ermahnt, ihre Kinder fleißig in die Winterschule
zu schicken.

Viele Verkäufe, namentlich von Ried, werden bestätigt.

Im anschließenden Frevelgericht werden 3 Fröhnder, die von den einquartierten
Husaren gezwungen, einen Hasen geschossen hatten, zu 3 Pfund
verurteilt.

Ein Holzer Mädchen hat von einem einquartierten Husaren ein Kind bekommen
und zahlt 6 Pfund Strafe.

Hartmann Schlageter von Ried, der gescholten hat, zahlt nur 4 Pfund.

Michel Lais von Holz hat sich bei der Belagerung von Freiburg vom Schanzen
gedrückt, wofür er 3 Pfund zahlt. Ein Kasteler sühnt sein Schimpfen mit
2 Pfund. Ein Rieder hat seinen Vater mit Brandstiftung bedroht, dafür geht
er 24 Stunden in den „Turn" bei Wasser und Brot.

2 Ehepaare werden wegen vorzeitigen Beischlafs mit je 20 Pfund belegt.
Sie wohnen auf der Fröhnd.

Anderntags wurde das Frevelgericht weitergeführt als Bestandteil des Dinggerichts
.

Joh. Ruch von Ob. Hepschingen hat 2 Rebhühner geschossen. Strafe: 10 Pf.
Ein Wildböllner hat bei Ried einen Hasen geschossen. Strafe 6 Pfund.
4 Oberhepschinger zahlen wegen Beleidigung je 3 und 2 Pfund.

28) Der Vogt von Ried wurde, wie der von Fröhnd, durch St. Blasien ernannt unter
Berücksichtigung der Wünsche der Untertanen.

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