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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0022
2. Die territorialen Verhältnisse in der oberen

Markgrafschaft.
Lage, Grenzen und Bevölkerung des Gebietes1)

Die „obere Markgrafschaft" 2) umfaßt die drei Herrschaften Rötteln, Sausenberg
und Badenweiler. Da die letzte aus zwei Teilen mit verschiedenem Charakter
besteht, wenden wir unsere Betrachtung den Herrschaften Rötteln - Sausenberg
zu. Die Herren von Rötteln hatten im 12. und 13. Jahrhundert ein großes
reichsunmittelbares Gebiet inne mit den Hauptorten Rötteln und Schopfheim.
Anfang des 14. Jahrhunderts starb die Dynastie von Rötteln aus und das gesamte
Erbe fiel 1315 an die Sausenberger, die Sprossen des Hauses Hachberg waren und
auch im oberen Teil des Breisgaues Besitzungen hatten. Der letzte aus dieser
Familie, Philipp von Hachberg, der wie sein Vater gleichzeitig Lehensträger

Wappen

des Markgrafen Philipp v. Hachberg
u. Grafen von Neuenburg am See.

Wappen
des Markgrafen Christoph
v. Baden-Sponheim.

deutscher, französischer und burgundischer Gebiete war, schloß nach langwierigen
Verhandlungen mit Markgraf Christoph von Baden im Jahre 1490 einen Vertrag,
bekannt als „Röttelsches Gemächt", der die Erbfolge regelte3). Auf Grund dieses
Vertrages fielen dann 1503, als der letzte Sausenberger ohne männlichen Nachfolger
starb, die Herrschaften Badenweiler und Rötteln und die Landgrafschaft
Sausenberg an Baden. Christoph vereinigte jetzt alle badischen Lande unter
seiner Herrschaft. 1515 wurde zwischen den drei weltlich gebliebenen Kindern
des Markgrafen Christoph ein Erbvertrag geschlossen, nach dem Ernst die
breisgauischen Lande, also Hachberg mit Höhingen, Sausenberg, Rötteln und
Badenweiler erhalten sollte4).

Christophs Sohn Philipp, der 1515 die eigentliche Markgrafschaft Baden
mit der halben Grafschaft Eberstein und der Hälfte der Herrschaften Lahr und
Mahlberg geerbt hatte, starb 1533 unter Hinterlassung nur einer Tochter. Da
das Hausgesetz von 1515 die weibliche Erbfolge ausschloß, teilten seine Brüder
Bernhard und Ernst im Jahre 1535 seine Lande untereinander. So entstanden
die beiden Linien, die nach ihren Residenzen benannt werden: Baden-Baden —
das in der Folge, wenn auch nicht ohne Schwanken, katholisch blieb — und
Baden-Durlach — das in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Reformation
einführte.

Die breisgauischen Besitzungen blieben von jetzt an bei Baden-Durlach, wie
überhaupt die territorialen und dynastischen Verhältnisse praktisch konstant
waren bis 1771, wo Markgraf Karl Friedrich von Baden-Durlach wieder beide
Linien in seiner Hand vereinigte.

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