http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0077
Anhang 7
Maß- und Münztabellen
Getretdemaße
Weder bei den Getreidemaßen noch bei den Flüssigkeitsmaßen verbürgt die gleiche
Bezeichnung die jeweils gleiche Menge. Die relativen Verhältnisse sind außerordentlich
kompliziert und waren öfters Anlaß zu Rückfragen bei den untergeordneten Amtleuten,
da man selbst in der Burgvogtei nicht wußte, wie man die verschiedenen Maße in
Relation zu bringen habe. Vgl. dazu das weiter unten auszugsweise angeführte
Gutachten.
Resolvierung der Getreidemaße aus der Burgvogtei-Gegenrcchnung 1639—40
(Rötteln)
1 Viernzel (Vzl) =^ 2 Malter2) (mtr)
1 Stuck = 2 Malter
1 Malter = 6 Viertel (ftl.)3) oder 8 Sester
1 Sester = 3 Imli (Imi)
1 Imli = 3 Becher
Andere Getreidemaße4):
B a s1e r Bürgermaß
1 Vzl. = 2 Sack
1 Sack = 4 gr. Sest.
1 gr. Sest. = 2 kl. Sest.
1 kl. Sest. = 8 Bech.
1 Bech. = 4 Mäslein
Basier R i t t e r m a ß 5)
Das Rittermaß ist durchgängig
um Vih stärker; das
große Sester hat 17 statt
16 obiger Becher4)
Rheinfelder Maß
1 Sack = 6 Viertel
1 ftl. = 4 Imi
1 Imi ~ 3 Bech.
Lörrach er Maß
1 mtr. = 6 ftl.
1 ftl. = 4 Imi
1 Imi = 3 Bech.
Säckinger Maß
1 Vzl. = 3 Mutt
1 Mutt = 4 ftl.
1 ftl. = 4 Vierling
1 Vierling = 4 Mäslein
Säckinger Speicher-
lii a ß für Gülten
Hierfür gelten dieselben
Bezeichnungen, doch sind
die Mengen um ein geringes
kleiner als die der
korrespondierenden Bezeichnung
des gewöhnlichen
Säckinger Maßes.
») 62/10678
2) In Haltingen wurden nur beim Zehnteinzug 10 ftl. für 1 Vzl. gerechnet
. 65/5371 (1679). — Vgl. dazu das Säckinger Speichermaß und das Baseler Bürgermaß
im Gegensatz zum Rittermaß.
3) Diese Abkürzung wurde zur Unterscheidung vom Viernzel (Vzl.) auch in den
Quellen häufig benutzt.
4) Wo keine Quelle angegeben ist, sind die Maße den „Umrechnungstabellen"
(s. Literatur-Verzeichnis) entnommen.
5) Die Angaben Mones zu Maß und Gewicht sind hier (Statistik des Domstifts Basel,
2GO 14, 3 ff.) wie auch an anderen Stellen nicht ganz zutreffend. Gleicherweise gilt
das auch für die Preisangaben in seinen Aufsätzen in den ersten Bänden der ZGO,
wo Ort und Zeit des angeführten Preisbeispiels fehlen.
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