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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0079
Geldtabelle

Reservierung aus der Burgvogtei-Gegenrechnung 1639—40 12):

1 fl13) = 25 ß1') oder 15 bz.15)

1 Pfd.1«5) = 20 ß oder 12 bz.

1 bz. = 4 Kreuzern) oder 20 Pfg

lß - 12 Pfg

1 Pfg = Yi Basler Rappen-Pfg, d. i. 1 Hälbling.

Die Zollordnung Friedrich Magni von 1678, Dezember 20, sieht für ausländische
Münzen folgende Umrechnung vor18):

1 Ungarischer Dukaten ~ 104 Kreuzer oder 26 bz

1 echter Goldgulden r 75 Kreuzer oder 5 Orth

1 Königstaler ~- 75 Kreuzer oder 5 Orth

1 Reichstaler ~ 78 Kreuzer oder 17 bz

1 Guldentaler 60 Kreuzer oder 15 bz

12) 62/10678.

13) Gulden (Florinus; fiorino d'oro). Siebert (Zwei Freiburger Fastnachtsverordnungen
aus dem Jahr 1776, Schauinsland 64 (1937) 88) berechnet seinen Wert zur Mitte des
18. Jhdts. mit etwa 1,70 bis 1,72 RM nach dem Stand von 1937.

14) Schilling.

15) Batzen.

16) Pfund; eigentlich bedeutet es Pfund Pfennige oder Pfund Stäbler. Der Ausdruck
Stäbler rührt daher, daß auf den Basler Pfennigen rückseitig der Bischofsstab als Zeichen
des bischöflichen Münzregals, später als Wappenzeichen der Stadt Basel, aufgeprägt war.

17) Siebert (s. A. 13) berechnet den Wert des Kreuzers für die Mitte des 18. Jahrhunderts
mit etwa 3 Rpf. des Wertes von 1937.

18) Bc 130, Bc 131; Drucke.

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