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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0097
Anhang 19

Übersicht über die wichtigsten Grund- und Zehntherren

in der oberen Markgrafschat t

Die folgende Aufstellung der Grund- und Zehntherren im oberen Markgräflerland
beruht ausschließlich auf ungedruckten Quellen. Wegen des sehr differierenden Zu-
\ erlässigkeitsgrades der Ortsgeschichten wurden diese hierbei prinzipiell nicht berücksichtigt
.

In Spalte 1 sind die Orte aufgeführt, wie wir sie im 16. und 17. Jahrhundert
linden, unabhängig von ihrer heutigen politischen Zugehörigkeit ').

Spalte 2 führt diejenigen Korporationen und Adligen auf, die Ansprüche auf Abgaben
von Grund und Boden in jedem Ort erhoben. Die Ansprüche nicht-adliger natürlicher
Personen sind in den Quellen so selten und zufällig belegt, spielen auch quantitativ
eine so untergeordnete Rolle, daß von einer Aufnahme in die Tabelle — schon
um der Übersichtlichkeit, aber auch um der Zuverlässigkeit willen — abgesehen
wurde. — Da markgräfliche Ansprüche und solche der Geistlichen Verwaltung Rütteln
m jedem Ort bestanden, wurden sie nicht mehr jedesmal aufgeführt. Bei den Angaben
in Spalte 2 ist also in jedem Fall noch M und GV zu ergänzen.

In Spalte 3 sind die Zehntherren aufgeführt; wo die Quellen Auskunft gaben, um
welchen Zehnt es sich handelt, ist es auch in der Übersicht zum Ausdruck gekommen.
Sehr kleine Zehntanteile, wo sie als solche erkennbar waren, sind ebenso wie sehr kleine
grundherrliche Berechtigungen unberücksichtigt geblieben2).

Spalte 4 schließlich ist ein Auszug aus einer Zusammenstellung aus den Jahren
1723 —1731 „Beschreibung, wer in jedem Ort von Baden-Durlach das jus collaturae . . .
etc. hat" ;}). Diese Aufstellung aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts soll zum
Vergleich dienen; sie gibt ferner Auskunft über den Neubruchzehnt, über den in den
sonstigen Quellen nur seltene und unzuverlässige Angaben zu finden sind. Dabei bedeuten
die Zahlen: . r, ,, i ^

1 ~z Gollator des Ortes

2 - Zehntherr

3 ~-r Novalienbezieher

Der Versuch einer quantitativen Aufgliederung der Bezüge aus grundherrlichen und
Zehnt-Ansprüchen in den einzelnen Orten würde den Rahmen dieser Übersicht sprengen
; er wäre auch in vielen Fällen undurchführbar4). — Die Übersicht erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, da trotz guter Quellenlage im allgemeinen mit dem
Verlust mancher Urkunde, die sich auch nicht in einer Abschrift wieder finden läßt
oder indirekt erschlossen werden kann, gerechnet werden muß.

') Über die heutige Zugehörigkeit gibt das Staatshandbuch für Südbaden Auskunft.

2) Die kleinen Zehntanteile wechselten auch zu oft die Fland. Besonders um die
kleinen Piarrer-Zehntanteile wurde vielfach heftig gestritten; sie wechselten nicht selten
alle paar Jahre von des Pfarrers Hand in die der Gemeinde, zum Markgrafen, gingen
in den Besitz der Geistlichen Verwaltung Rütteln über oder an den Pfarrer wieder
zurück. Schon diese Tatsache allein würde verbieten, sie in eine 2 Jahrhunderte um-
lassende Übersicht aufzunehmen. — Die großen Zehntkomplexe dagegen blieben weitgehend
in derselben Hand bzw. in derselben Familie.

a) 66/433—34

4) Einzeluntersuchungen über den Besitz basler Klöster und adliger Familien in den
einzelnen Orten finden sich in den verschiedenen Jahrgängen der Zeitschrift „Das
Markgräflerland".

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