http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0109
15) Befreiuungsbricfe siehe unter den Urkunden dieser Familien. Als Beispiel auch
72/Roggenbach 23 (1571, renoviert 1580).
u) Im benachbarten vorderösterreichischen Gebiet war im Gegensatz dazu der Landesherr
nur schwach begütert. Vgl. Prasse, Schwarzwald 22, A 58.
17) Wahrscheinlich besaß er in überhaupt allen Orten Liegenschaften, doch ist dann
ein Teil der Urkunden verlorengegangen. Vgl. A 19.
18) Vgl. die im Quellenverzeichnis aufgeführten herrschaftlichen Beraine.
,0) Die auf der Burg Rötteln aufbewahrten Original-Urbare wurden wahrscheinlich
bei der Zerstörung 1678 vernichtet.
20) In vielen erhaltenen Abschriften finden sich nur die Güterverzeichnisse oder aber
nur die Verzeichnisse der herrschaftlichen Rechte. Dies ist so zu erklären, daß die Abschrift
aus den Originalen auf zwei Bücher verteilt wurde, um die Handhabung des
Güterverzeichnisses beim Einzug der Gefälle zu erleichtern.
21) Wie schon oben (A 12) erwähnt, haben die Kirchenberaine seit der ersten Generalrenovation
eine sehr rationale und übersichtliche Gliederung. Eigenartigerweise haben
weder Kloster- noch andere Beraine, ja nicht einmal die Beraine des Markgrafen selbst,
sich die hier eingeführte praktische Art der Rubrikcncinteiluniz; zum Vorbild genommen.
22) Folgende Stifte und Klöster wurden als erste staatlichen Pflegern unterstellt:
1525 Jan. 30 St. Leonhard
Febr. 14 Gnadental
Maria Magdalena
März 24 Augustiner-Kloster
St. Klara
Klingcntal
Juli 3 Kloster der Frauen zu Langental
10 Frauen im Roten Hause
Vgl. Roth, Ref. Basel I 13.
23) 120/586 1602—04; 120/590 1628—86 u.a. Siehe auch Kap. 111,1.
24) 12/1244 1693.
25) Ludwig, Bauer 110. — Es ist auch auffällig, daß die größten Posten „verlorner
stückh" in den Berainen auswärtiger Grundherren auftreten, besonders beim Bischof
von Basel, aber auch bei den Baseler Klöstern. Vor allem die Beraine von Binzen
sind sehr aufschlußreich: hier, in einem Dorf, das dem Bischof von Basel gehört,
aber unter markgräflicher Landeshoheit steht und somit von badischen Renovatoren
verzeichnet wird, sind die größten Gütcrverluste festzustellen.
Zu II, 2
*) Der Name kommt daher, daß der Inhaber nach dem Tod des Grundherrn vom
Hof vertrieben = weggeschupft werden konnte.
2) Knapp, Beitr. 398.
3) Ähnliche Verhältnisse finden sich auch in den angrenzenden vorderösterreichischen
Herrschaftsgebieten. — In der Johannitcrherrschaft Heitersheim sind zu dieser
Zeit die in der Nähe der Residenz liegenden Güter in Zeitpacht (12 Jahre) ausgegeben;
in den entfernteren Ortschaften dieser Herrschaft dominieren die Erblehen. Ehrler,
Heitersheim 45.
4) Abmeiern: Aufkündigen des Lehensverhältnisses wegen Nichterfüllung der
Lehensverpflichtung seitens des Lehensträgers.
5) Ludwig, Bauer 55.
6) 229/28608 u.v.a. Vgl. auch Lehensbriefe in den Urkunden-Abteilungen des GLA.
7) Rietschel, Erbleihe: Savigny-Zs. (Germ. Abt.) 22, 1901, 221.
8) 229/Weitenau 10.
9) Ludwig, Bauer 56.
10) Ludwig, Bauer 57.
u) 229/Raitbach 8 u.v.a.
12) 11/422 Erblehen.
13) 229/Raitbach 8.
14) 229/Raitbach 6.
15) 19/28 Istein 1717 Gülten.
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