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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0112
ö) Vgl. Ludwig, Bauer; Ehrler, Heitersheim; Knapp, Beitr. und Neue Beitr.

7) Hin Jahr Anbau mit einem Jahre Brache wechselnd.

8) Ludwig, Bauer, fand sie in der unteren Markgrafschaft und Knapp, Neue Beitr. 89
noch 1830 im O. A. Blaubeuren. -<

9) Schätzung: landesherrliche Steuer, die der Markgraf entsprechend dem Voranschlag
für das Rechnungsjahr ansetzte und die auf die Gemeinden verteilt wurde,
die sie ihrerseits auf die Bürger umlegten. Da die Schätzung von den Liegenschaften
zu entrichten war, blieben die Hintersassen natürlich davon frei.

10) Die Behandlung der Hintersassen bezüglich der Frondienste war nicht zu allen
Zeiten gleich. Es kam vor, daß es dem Markgrafen aus bevölkerungspolitischen Gründen
nützlich erschien, die Rechtsstellung der Hintersassen gelegentlich aufzubessern
— meist nur vorübergehend — wofür sie dann auch mehr Beschwerden tragen mußten.
Wegen des Zusammenhanges mit der markgräflichen Landesherrlichkeit und der Leibeigenschaft
werde ich diese Verhältnisse in Kap. III näher ausführen.

n) Ludwig, Bauer 9, stellt dies für ganz Baden fest.

12) 229/ „Bürgerannahme" der einzelnen Gemeinden.

13) Vgl. hierzu Kap. 111,2

14) Die Nummern, unter denen die herrschaftlichen Beraine im GLA verzeichnet
sind, finden sich im Quellenverzeichnis dieser Arbeit.

15) Reisen oder Raisen: Kriegsdienste leisten.

15a) So im September 1503 bei der Huldigung für Markgraf Christoph auf dem
Sausenhart.

lü) Der Vogt der Stadt Schopfheim nahm zwar eine Stellung ein, die die Bedeutung
der anderen Vögte überragte (Seith, Bkr. 18, A 21), doch waren seine Pflichten die
gleichen wie die eines Vogtes einer Vogtei.

17) Schopfheimer Stadtbuch 1585. Original im Stadtarchiv Schopfheim, Urkunden-
Abteilung. Hier nach 21/391, vidimierte Copie von 1603 aus dem Schopfheimer
Stadtbuch.

18) Gefreite Eckerichschweine: Schweine, die in den Eckerich getrieben werden dürfen
, ohne daß der Besitzer dafür der Herrschaft etwas bezahlen muß.

19) Siehe die landesherrschaftlichen Beraine.
-°) 74/2800; 74/2801.

21) 229/13197 Brombach 1705 Fronen.

22) Das Dorfgericht ist nicht mit einem Dinggericht zu verwechseln. Das letzte ist
ein Hofgericht.

23) Bc68 Landesordnung 1582.

24) Kapfgericht: dieses Gericht — auch „Siebenergericht" genannt — tagte auf einer
vorspringenden Nase des Berggrats, auf dem das Schloß Rötteln stand, dem sogenannten
„Kapf".

25) War an das Kapfgericht appelliert worden und es war „ubel geappelliret", dann
konnte an das Dorfgericht zurückverwiesen werden. 11/532.

26) Bannwarte wurden während der Erntezeit zum Schutz gegen Felddiebstahl und
Wildschaden bestellt.

27) 74/2651.

28) GLA, Repositur des Bezirksamtes Lörrach, Zugang 1899 Nr. 248, 1521: die
Nutzung der sogenannten Henkhube wird der Gemeinde Holzen, gegen Zahlung eines
jährlichen Fixums von 8 Pfund an den Markgrafen, überlassen. — Hier ist also ein
Zuwachs an Gemeindebesitz festzustellen. Über Verkäufe habe ich keine Quellen gefunden
: auch die Ortsarchive besitzen, soweit sie mir Auskunft erteilten (was nur
leider bei sehr wenigen der Fall war), kaum Urkunden über den Verkauf von Gemeindebesitz
im 16. und 17. Jahrhundert.

29) Dietschi, Istein 60.

30) Die mag zuweilen auf eine ehemalige Markgenossenschaft zurückgehen, die sich
erhalten hatte, obgleich im übrigen die Verfügung über Wald und Weide ausschließlich
an eine der beteiligten Gemeinden übergegangen oder zwischen ihnen geteilt worden
war: also eine Art sachlich begrenzter Markgenossenschaft. Knapp, Neue Beitr. 82.

81) 21/242; 229/22727 u. v. a.

32) 21/138 Fischingen 1663—1664 Waidgang u.a.

ss) 21/193 Grenzach 1604 Waidgang.

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