Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0113
:54) 21/137 Fischingen 1524—1530 Waidgang. In einem neuen Streit 1601 wird
dann entschieden, die Fischinger dürften ab Nikolaus wieder einfahren, wenn kein
Nacheck er ich jähr sei. Ist ein Nacheckerichjahr und erhalten die Kirchener von der Herrschaft
gegen eine Gebühr das Nacheckerichrecht, so dürfen die Fischinger gegen einen
Gebührenanteil auch davon nutzen. 21/137 Fischingen 1601.

;{5) Im GLA unter „Forstrecht" verzeichnet. 229/38032 Haltingen 1600—1626.

:5(i) Drake brachte von seiner Weltreise 1577 die Kartoffel aus den Anden nach
Fu ropa.

:") Knapp, Neue Beitr. 90.

:{S) 65/564 (Leutrumsche Handschrift) S. 984.

:!!») 65/564, S. 987.

lü) 65/564, S. 986.

41) 65/564, S. 985.

42) Bb23 Forstordnung 1603.

4:{) 22 9/3 3 911 Grenzach 1698 Gemeinden.

44) 19/31 Istein 1489; 229/49741; 67/223 fol. 84 ff.

4r>) Landwide: eigentlich Langwid: Langholz am Wagen, Wagendeichsel (nach freundlicher
Auskunft von Herrn Prof. Dr. Ernst Ochs, Freiburg).
4,i) 19/31 Istein 1489; Grimm, Dt. Weistümer f, 379 § 16.
47) 229/9513 Blansingen, Ende 15./Anfang 16. Jahrhundert, Gerichtsbarkeit.

45) Manu mission: Entlassung aus der Leibeigenschaft. Über die erfolgte Manu-
mission wurde ein Manumissionsbrief ausgestellt und vom Markgrafen persönlich unterschrieben
.

Zu II, 4

*) Vgl. die Zusammenstellung von Abgaben für einige Lehengüter im Anhang.

2) Seelgeräth: einem Kloster oder einer Pfarrei wurde eine Gült verschrieben,
damit dort jährlich an einem bestimmten Tag für einen gewissen Toten das Requiem
zelebriert werde, auf daß seine Seele „gerathe" (pro salute animae).

:!) Z.B. 21/136 Fischingen 1544 Kirchengerätschaften. Es handelt sich um ein Stück
Reben, von dem der, dem es zugesprochen wird, als ewig unablösigen Zins 1 Viernzel
Korn geben muß. Der Schiedsspruch kann abgelehnt werden.

4) Below, Landw. 85.

■"') 20/38 Binzen 1527 Erblehen.

°) Herbster, Lörracher geschichtliche Erinnerungen 45. — Der Zehntherr in Lörrach
und in diesem Falle auch der Grundherr war St. Alban.

7) Ludwig, Bauer, 59.

8) So z.B. 229/38062 Haltingen 1690. Der Acker gab früher hohen Weinzins, ist
aber durch den Krieg verwildert und wegen der hohen Belastung nicht wieder bebaut
worden. Stoffel Mueßer bietet sich an, ihn gegen K des Ertrages der jeweils angebauten
Früchte als Abgabe an den Grundherrn (es ist in diesem Falle der Markgraf)
wieder zu bebauen.

{)) Eine solche Verwechslung kommt gelegentlich schon in den Quellen vor. Im
GLA sind ebenfalls die meisten Güterfallakten unter dem Stichwort „Leibeigenschaft"
zu suchen. Es ist aber durchaus ein Irrtum, wenn Knapp (Beitr. 445) generell behauptet,
daß eine „weitgehende Übereinstimmung zwischen Leibfall und Güterfall, leibherrlichem
und grundherrlichem Hauptrecht" bestehe, und daß in der Auseinandersetzung „keine
Rücksicht darauf genommen zu werden (brauche), ob die einzelne Belegstelle von diesem
oder jenem handelt". — Das kann höchstens dort vertretbar sein, wo zufällig
Leib- und Grundherr identisch sind, was aber zu einer solchen generellen Vermischung der
Berechtigungen noch keine Ursache gibt. — Zumindest in unserem Gebiet, wo der
Grundherr in vielen Fällen nicht auch zugleich der Leibherr war, ist eine genaue
Unterscheidung von großer Wichtigkeit.

10) 99/455. Vgl. die Zusammenstellung einiger Fälle im Anhang.

n) Vgl. dazu Haselier, Hauenstein 138 A 237.

111


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0113