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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0115
7) Vgl. hierzu auch den Auszug aus den Isteiner Dinggerichtsprotokollen im Anhang
.

K) Vgl. Grimm, Deutsche Weistümer, besonders I, 321, 322, 324.
ü) Siehe auch 229/49761 Istein i489—1702 Gericht (Protokolle).

lü) Als Beispiele diene der Rechtszug von rischingen: die Appellation ging nach
Egringen, Mappach, Ebringen und Kirch/arten. Grimm, Deutsche Weistümer 1, 319 I.
n) Z. B. in Fischingen, Egringen, Weitenau.
'-) Grimm, Deutsche Weistümer 1, 379 § 16.

ia) Gerügtes Vieh: Vieh, das auf fremder Weide angetroffen wird und dessen
Besitzer vor das „Rüggericht" zitiert werden soll.
14) 19/28 Istein 1597 Erblehen.

Zu III, 1

1) Von der kurzen Episode während des dreißigjährigen Krieges, als Kaiser Ferdinand
IL 1635 die Markgrafschaft Baden-Durlach an Markgrafen Wilhelm und die
oberländischen Herrschaften (darunter Rütteln und Sausenberg) an die Witwe des Erzherzogs
von Osterreich, Claudia von Medici, übertrug, können wir in diesem Zusammenhang
absehen. Denn obwohl Markgraf Friedrich V. vor Kriegsende nicht mehr in
Besitz seiner Lande kam, ist dieses Intermezzo ohne jede nachhaltige Wirkung geblieben
.

2) Vorstellendes nach Seith, Bauernkrieg 18, und Ludwig, Bauer 8.

3) Die rüttelnsche Burgvogtei war wegen der Franzosenkriege schon vor 1686 nach
Basel verlegt worden. Anfang des 18. Jahrhunderts hatte der Burgvogt seinen Sitz in
Lörrach. Da die Burgvogtei eine Schaffnei war, wo die Gefälle eingeliefert wurden,
bedeutete deren Verlegung nach Basel für die Untertanen eine große Belastung. 229/
'Lüllingen c. 3 Zehntrecht 1686; 65/564 pag. 1063.

4) 66,-7550.

5) Vgl. die Übersicht über die Einteilung der vier Viertel im Anhang.

li) Grenzach „über der Strass" gehörte zum markgräilichen Hoheitsgebiet, „unter
der Strass" dagegen zur österreichischen Herrschaft Rheinfelden.

7) 44/27—30 von Bärenfels.

8) 66/7550; 72/1 Reich von Reichenstein 1528—1726. — Jakob Reich von Reichenstein
nennt sich 1530 einen „Beherrscher" des Dorfes Inzlingen. Poinsignon, Das Weiherschloß
lnzlingen: Schauinsland 14 (1887), 27 f.

!») 229/49356 Lehenssache 1601—94 u.a.

10) Der Bischof von Basel war, wie alle deutsehen Bischöfe zu dieser Zeit, zugleich
weltlicher Herrscher. Diözese und weltliches Gebiet deckten sich indessen nur
zum kleinen Teil. Der weltliche Besitzstand umfaßte im wesentlichen jenen Landstrich,
der sich vom Bieler See bis an die elsässische Grenze erstreckt. Die nördliche
Hälfte war deutsches, zum überrheinischen Kreis gehörendes Reichsgebiet; der südliche
Teil dagegen war derart mit der Schweiz verknüpft, daß er als ein eidgenössisches
Bundesland betrachtet und 1848 wie dieses aus dem Reichsverband entlassen wurde.
Der nördliche Teil des bischöflichen Landes war katholisch, der südliche protestantisch;
ein Teil der zahlreichen Ämter sprach deutsch, der andere Teil französisch. Ursprünglich
war auch der Bischofssitz Basel eine bischöfliche Stadt. Sie hatte sich aber schon früh
vom Bischof frei gemacht und trat 1501 in den Bund der Eidgenossenschaft ein. Als
Basel die Reformation einführte (1528) und der Bischor Basel verlassen mußte, begab
er sich nach Pruntrut (Porrentruy), das von nun an bis zur Auflösung des Bistums
(1792) seine Residenzstadt blieb. Pruntrut gehörte samt einigen umliegenden Ortschaften
kirchlich zur Erzdiözese ßesancon und kam durch Austausch von Pfarreien
1780 an die Diözese Basel. Bis dahin residierte der Bischof von Basel also in einer
lremden Diözese. Von den alten Rechten in der Stadt Basel verblieb ihm nur eine
Schaffnei mit Einkünften aus eleu Ortschaften in der Schweiz, Baden und Elsaß. Das
Basler Domkapitel, auf dessen Mitwirkung der Bischof als Oberhirte und als Landesherr
angewiesen war, ließ sich mit Einwilligung des Bischofs von Konstanz 1529 in Freiburg
im Breisgau nieder und siedelte, als dieses 1677 französisch geworden war, im folgenden
Jahr nach Arlesheim bei Basel über. Zum weltlichen Besitz des Bistums Basel gehörten
im heutigen Baden das Kloster Sulzburg von 1008 bis zu seiner Aufhebung 1521, das be-

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