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vor etlichen Jahren einige in die Täler Gezogene als Eigenleute ansprach,
habe man einen Vertrag geschlossen, wonach diese nicht mehr leibeigen,
sondern freizügig seien und in allem wie die altgeborenen Schönauer. Fastnachtshuhn
, Abzug, Leibschilling habe man nie gegeben. Aber Grundherr sei St.
Blasien und habe die Mannspersonen, jedoch nie die Weiber gefallt.
Die Zeugen wurden nun einzeln verhört.
1. Heini „Schlagater" weiß nichts von der Leibeigenschaft des Jakob
Cunzelmann, nichts von der des Stefan und Hans Schneider. Er habe aber
sagen hören, ein St. Blasischer Leibeigener könne Amann und Vogt zu
Schönau werden; Hans Schneider sei beides gewesen. Nie sei ein Weib gefallt
worden. Erst der jetzige Abt habe dies vor 2 Jahren getan, worüber sich
„meniglich" verwundert habe. Von Anniii Weinmanns Leibeigenschaft sei
ihm nichts bekannt. Er wisse nicht, daß die 4 letzten Aebte der Waldschaft6)
geschworen haben. Aber an den neugewählten Abt Caspar Müller von Schönau
habe „die gemeine Waldschaft" die Zumutung gestellt, er solle ihr einen
Eid schwören, sie nicht zu beschweren gegen ihre alten Freiheiten. Dieser
habe aber um gütliche Erlassung gebeten, da er solchen Eid schon dem Bischof
geschworen habe und er, „zu Schönau erporen", wolle sie nicht nur bei ihren
Freiheiten „Pleiben lassen, sondern auch erhalten", wie „er auch gethon,
dessen die ganze Waldschaft wol zufrieden gewesen". Der jetzige Abt, Caspar IL
(Thoma), wurde gleichfalls um den Eid angehalten. Er wollte einiges sich ausbedingen
, worauf die Waldschaft nicht einging. Er versprach aber dann, wie
die Vorgänger ihre alten Freiheiten und Herkommen zu beachten, worauf
man ihm huldigte. Vor etwa 40 Jahren sei wegen der von Bernau und „denen
selbst oben herum" ein Vertrag mit St. Blasien gemacht worden, wodurch
diese sich von St. Blasien losgekauft haben. Sein verstorbener Vater Heini
„Schlagater" habe oft gesagt, seither sei er und seine Kinder freizügig. Viele
von Bernau und dort herum seien gen Schönau gezogen. Aber von Leibschilling
, Fastnachtshuhn und dergleichen Leibeigenschaftsabgaben wisse er
nichts, auch vom Weiberfall, außer dem vor zwei Jahren.
Magdalena Beyerin, obigen Heini Schlagaters Frau, ist mit Marga-
reth Cunzelmännin aufgewachsen im Tal. Der Mann der Marg. Cunzelmännin
sei ihr Gevatter gewesen. Sie weiß nichts von Leibeigenschaft der Familie
Cunzelmann.
Peter Ackermann bezeugt: Jakob Cunzelmann habe oft gesagt,
er sei St. Blasischer Gotteshausmann. Von Leibeigenschaft habe er nichts
gehört. Aber gehört habe er, der Abt müsse der Waldschaft schwören, sie
bei ihren alten Rechten und Freiheiten ohne Eintrag zu belassen. Margaretha
Wetzlerin, Frau des Peter Ackhermann, war zuerst mit Hans Stutzmann
verheiratet, dessen erste Frau des Jakob Cunzelmann Tochter war. Diese
Zeugin weiß nichts von Leibeigenschaft der Cunzelmann. Hanns Dietschi,
Vogt von Schönau, Bruder des Bläsin Dietschi, sagt: Im Schönauer Tal ist
kein Burger leibeigen. Aber „gotteshäusig" seien sie. Abt Caspar habe den
auf die Evangelien abgelegten Eid, sie bei ihren Freiheiten zu belassen und
nicht zu beschweren, gehalten. Leibschilling, Fastnachtshühner, Frondienste
habe es nie im Tal gegeben. Zweifellos sei Jakob Cunzelmann und Margareth
in den durch den Vertrag freizügig gewordenen Bernauern und den von da
oben herum einbegriffen.
Conrad Cunzelmann von Bernau- Goldbach sagt aus:
Seine Verwandte Margareth Cunzelmännin, des Jakob Schwester, sei vor
6) Die Waldschaft sind die 8 Einungen mit den 2 zugewandten Vogteien Schönau
und Todtnau in der Grafschaft Hauenstein.
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