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wenden und den Geboten und Verboten der gotteshäusischen Amtleute zu gehorchen
, „soviel sie deren Inhalt brieflicher Gewahrsame und altem Herkommen
nach befugt und berechtigt seien".
Die Vertreter der Täler versprechen Antwort bis Sonntag Laetare. Die
Regierungsvertreter schlagen vor, nach der Huldigung solle der Abt erklären, die
Schönauer bei ihren alten Rechten und Privilegien zu belassen. Die St. Blasianer
geben ihre Zuftimmung. Wegen der von den Tälern gewünschten Kommissare
bei der Erbhuldigung wünschen sie aber eine Urkunde, daß es früher nicht so
gehalten wurde und daraus auch kein Brauch sich bilden wolle.
Mit der Eidesformel in der Tasche kehren die Abgesandten von Schönau
und Todtnau heim. Dort aber brodelt es auf ihren Bericht hin. Am 27. 3. 1599
berichten die Schönauer der Regierung, sie haben Gemeind und Rat gehalten
und lehnten die vorgeschlagene Eidesformel ab bis zum gerichtlichen Prozeßausgang
.
Diese Hartnäckigkeit bringt sogar das Blut1 der Regierungsherren zu Ensis-
heim in Wallung. Nach Verlauf eines Jahres — damals nahm man sich noch
Zeit — am 16. 4. 1600 — wird von der Regierung im Namen des Kaisers ein
Befehl an die beiden Täler gerichtet, bei Straf von einer Mark Silber die Erbhuldigung
dem Abte abzulegen
Trotzdem huldigen die Schönauer nicht; lange Zeit herrscht Schweigen auf
beiden Seiten. Da kommt am 17. 11. 1604 der Rechtsgelehrte Magister Veit
Faber von St. Blasien nach Schönau und erkundigt sich, wie es mit der Huldigung
stehe. Ob sie dem Regierungsbefehl jetzt endlich nachkommen wollen.
Sie bitten um Aufschub — nur noch bis Sonntag. Da wollten dann beide
Talgemeinden zusammenkommen und beraten, und Montag werden sie Antwort
geben.
Die Antwort wurde mündlich dem Amann und dem Leutpriester gegeben
; den geforderten Eid schwören sie nicht, einen „freizügigen österreichischen
Eid" wollen sie tun. Zugleich kommen die Täler in einer Beschwerde an
die Regierung auf das Pönalmandat zu sprechen. Seit 14 Jahren währe der
Prozeß um die Leibeigenschaft, und kein Urteil sei ergangen. Sie hätten wiederholt
darum gebeten. Der Abt sei nur ihr Grundherr. Sie seien freie Schönauer
und Todtnauer. Beim Erzherzog Maximilian haben sie sich schon beschwert
über die Verzögerung des Prozeßverfahrens. Sie bitten um Erledigung. Wieder
vergeht mehr als 1 Jahr. Da ladet die Regierung die Talverordneten am 28. 5.
1605 zu einer neuen Tagsatzung nach dem nahen St. Blasien ein. Die Schönauer
lehnen kurzerhand ab. Sie werden immer mutiger, aber auch etwas nachdenklicher
. Auf Vorschlag der Täler und auf Einladung des Abtes kommen beide
Parteien an der oberen Gemarkungsgrenze von Schönau am Kraienbächle zwischen
Präg und Bernau zusammen. Zuerst werden Holz- und Weidestreitigkeiten
besprochen, und dann schlagen beide Seiten vor, den Huldigungs- und
Leibeigenschaftsstreit zu beenden durch rechtliche oder gütliche Erledigung vor
der Regierung in Ensisheim.
Fast war wieder ein Jahr vergangen, als man sich endlich zu Ensisheim am
20. 6. 1608 traf. Von Schönau war herüber gekommen der Altvogt Caspar
Butz und der Vogt Hans Thoma; Todtnau war vertreten durch Peter Thoma;
weiter waren mitgekommen Hans Wunderle von Geschwend und Fridli Zimmermann
von Präg. Der Anwalt der Täler war der Hofprokurator Dr. Peter
Schlecher. Die Täler erklären: sie verlangen rechtliche Entscheidung wegen der
Leibeigenschaft. Auf einen gütlichen Vergleich lassen sie sich nicht ein trotz des
Versprechens St. Blasiens, nichts Unbilliges zu verlangen. Die Erbhuldigung
lehnen sie ab als mit der Leibeigenschaft zusammenhängend. Sie betonen wie-
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