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men und dasselbe „dem Herrn Leutpriester an seine Türe, so in das Weier-
gärtlein gleich auf dem Platz vor dem Kirchhoftor geht" gehängt.25) Damit
die Türe aber geöffnet werden könnte, hat des Hansbecken Sohn, Lazarus
Thoma, das Mandat an das Türgestell genagelt. Dem Vogt war dieser unüberlegte
Streich unlieb, und er ließ das Mandat wieder an seinen alten
Platz bringen. Wie lange das Mandat die Schönauer an der Kirchenmauer
erschreckte und an ihre Pflicht mahnte, steht nirgends geschrieben. Der Abt
verlangte unterm 19. 11. 1611 die endgültige Ausführung des Regierungsbefehls
zur Huldigung und Schlußurteil in dem langen Prozeß, da die Schönauer
das Mandat mit „Schimpf und Spott"" weggerissen haben und nicht geneigt
sind, zu huldigen. Die Schönauer hatten kurz zuvor gegenüber der Regierung
sich erboten, zu huldigen unter Anwesenheit des Waldvogts oder eines Beamten
desselben. Nach zwei Monaten findet zu Ensisheim der Hauptgerichtstag am
9. 1. 1612 statt.
Wieder bringen die Schönauer und Todtnauer ein Hindernis vor: Sie
können nicht huldigen, bis der Waldvogt, der persönlich anwohnen will,
kommen kann. Der Abt oder sein Stellvertreter soll ihnen dann erklären, sie
seien bei ihren Herkommen zu belassen. Das Anerbieten der Schönauer wird
angenommen. Der Abt hat sich bis zum nächsten Hofgerichtstag dazu zu erklären
, Der Abt stimmt bei und ruft die Talleute auf 21. 3. 1612 nach
Schönau zur Huldigung. Die Täler bitten wegen des großen Schnees, der
einen dabei vorzunehmenden Augenschein behindern könnte, die Huldigung
auf 4. 6. 1612 zu verschieben. Der Abt stimmt bei.
Am 5. Juni 1612 huldigten endlich die beiden Täler
in der Pfarrkirche zu Schönau, und auch dann bedurfte es noch
vieler Geduld. Denn zuerst protestierten die Todtnauer gegen ihre Vereidigung
in Schönau anstatt in Todtnau. Auf Bitten des alten Vogts Caspar Butz
wurde die Eidesformel zuerst den Talleuten vorgelesen. Zweimal zogen sie
sich noch zur Beratung zurück. Dann huldigten sie in Gegenwart des Waldvogts
und des Abtes. Durch, den Obervogt von Gutenberg wurde im Namen
des Abtes der Schwur entgegengenommen. Zuvor aber hatte der Abt ihnen
die Zusage gemacht, sie in ihren alten Rechten zu belassen. Trotz des großen
Sterbens, dem in den letzten Wochen viele erlegen sind, waren zur Huldigung
doch zahlreiche Untertanen erschienen.
Die Eidesformel aber lautete nach dem bestätigten Vorschlag vom 20. 6.
1608:
„Ihr werdet geloben und schwören einen leiblichen Eid zu Gott und den
Heiligen, des Herrn N. N. Abtes zu St. Blasien und seines Gotteshauses
Nutzen und Frommen zu befördern, Schaden und Abgang zu wenden und
zu warnen, allen ziemlichen Geboten wie hergebracht gehorsam und gewärtig
zu sein und alle Gefäll und Einkommen zu liefern, zu leisten und zu erstatten,
wie gebräuchig, recht und von altem Herkommen, getreulich und ungewehrt."
Die Huldigungsformel vor 1585 aber lautete im Anfangssatze: (C. 10. F. 2.)
„Ihr werdet angeloben und darauf schwören Eid leiblich zu Gott und
den Heiligen nemlich der eigene Mann als ein eigener Mann und der Hintersaß
als ein Hintersaß dem hochwürdigen und geistlichen Herrn Herrn N. N.
erwählten Abt und Prälaten des Gotteshauses St. Blasien für euern eigenen
und Grundherrn zu erkennen, ihren Gnaden getreu, gehorsam und gegenwärtig
zu sein."
25) Zwischen Pfarrhof und Kirche lag ein großer Weiher und das Weihergärtlein.
An diesem entlang nahm der Pfarrer seinen Weg zur Kirche.
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