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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0037
Heinrich Marstaller, der sagt, es seye Ime wohl inwissen, daß Er vielmahl
von Hanß Schürger gehörth, das Er Ihe unnd allwegen denn Evangelischen
Herrn beygestanden unnd uff dieselbigen Religion sich gelänet, die der Alten
Chatholischen Kürchen zuwider gewesen. Darumben Er Ime gestraffet, darauff
Er, Schürger, gesagt, mann werde Ime nit änderst ziehenX

Hanß Eckhensperger der Schneider sagt, Er habe offtermahlen von Hanß
Schürger inn der Kürchen gesehen, wann der Priester das Hochwürdig Sacra-
ment uffgehaben, habe Er sich gegen demselben Niehemahlen gewendet, viel
weniger angeschauwen und sich nit gegen demselben erzeigt wie einem Chatholischen
Christen gebürth.

Endet damit Jeder sein sag unndt wardt Innen gebührendt Silentium
ufferlegt.

Weil dann Gnedige Herren, Er bißhanero mit seinem gegen unß gethannen
gleißnerischen Wandells, underm schein Chatholischer Uralter Römischer Religion
, die Hochheillige Sacramenten, Sectischer: abtringen Verfierischen Lehreren
Opinion und meinungen noch, seiner Seehl unnd Leibs zue Höchster Ver-
damnus und groß verdienter stroff empfangen unnd eingenummen, welches
unß seines hohen Aldters und khleinen Kindern wegen herzlich leid. Waltenn
Ewer Gnaden wür anbevohlener massen zuebegertem bericht hiemit gehorsamblich
unangefiegt nit lassen. Der Allmacht Gottes unnd unß denselben
zuegehorsamblichen Dienst bevehlenndt Datum den 29ten May Anno 1609X"

Auffallend ist das Zusammentreffen dieser Inquisition mit einer Mission,
die in diesem Jahre von Jesuiten in Neuenburg durchgeführt worden ist.

Im Jahre 1681 wurde dem Kommissar Dr. Sommervogel aufgetragen,55)
anläßlich der Ratsbesatzung einen Fall zu untersuchen, den der Magistrat aus
durchsichtigen Gründen ungeahndet gelassen hatte. Der v. ö. Kammerprocu-
rator Franz Schmidt erstattete bei der Regierung Anzeige:56)

„Ich würdt für gewiß berichtet, daß, als jungst entwichenen 7 bris (September
) der geweste Burgermeister zu Neuenburg Johann Georg Madame
mit Todt abgangen, und seine hinderlossene drey Söhn, dern zween in dem
Ellsaas, der dritte aber zu Freyburg sich aufhalltet, von dessen Verlassenschaft
ihr angefallene Erbsportionen zu beheben vermeindt, dieselbe sich mithin
erfrechet, Frantz Martin Flayden Kayserl. Zoller daselbsten, nit allein gantz
gewallthätiger weiß, ohne einige gegebene Ursach in dessen behausung einzufallen
securitatem domus propriae zu violieren, seine Fraw und magdt mit
schlagen ubel zutractieren, den Kindt auff dem Boden herumb zu stossen,
sondern auch ihme, Hayden, selbsten ein wunden, so des Balbierers zu
Schliengen bericht nach bis auff die Hirnschaalen hinein gegangen, und vier
zoll lang gewesen, auf den Kopf zu schlagen und ihm Zöllner noch darüberhin
mit schlagen stössen und anderen gewallthätigkheiten dergestallthen zuzurichten
, daß man gezweifelt, obß denselben nit gar das leben costen möchte.
Nun zwar hätte die liebe iustiz erfordert, daß ein bürgerliche Obrigkeit
daselbsten auff sein Frantz Hayden dreimahliges Ansuechen gedachte delin-
quenten zur gezimmendten Satisfaction anhallten und dieselben wegen dero
gewallthatigen und gantz unverantwortlichen beginnen mithin zur gebührend-
ten straff ziechen. Es hat aber Er Zollner Dato Sogar kheine Citation erhallten
köndten und dahero mich veranlast, solches Ewer Gnaden gehorsamblich
zuhinderbringen und annebenst von ambtswegen zubitten. die geruehen
in Erwegung, daß dergleichen thätligkheiten gar nit zugedulden, und aber
geehrgedachter Neuenburgl Magistrat idurch dise denegierung oder negli-

55) Blatt 139

56) Blatt 138

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