http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0044
gedeckt ist. Maße: 70 Schuh lang, 18 Schuh breit, 16 Schuh inwendig hoch.
Unter den Kirchengeräten figurieren Meßgewänder, Altartücher, drei silberne
Kelche, acht hölzerne Lichtstöcke, zwei Glocken.
Geschwend (Schönau). Klasse II. S. Schönenberg.
Hauenstein (Waldshut): St. Josefskapelle. Klasse II
Die Kapelle ist eine Stiftung der Bürgerschaft; jeder Bürger mußte bei
der Verehelichung neben dem bürgerlichen Genußgeld 4 fl. 10 Kr. erlegen.
„Diese Observanz ist auf uns gekommen", schreibt die Bürgerschaft in ihrer
Relation vom 21. Sept. 1807.
Die Kapelle, deren Dachstuhl baufällig ist, steht auf einer Anhöhe. Maße:
14 Schuh lang und breit, 12 Schuh hoch. Sämtliche Ornamente wurden im
Jahre 1800 von den Franzosen weggenommen. Vorhanden sind ein Kelch,
Meßgewand, Albe, Altartuch, zwei Glocken (Bericht des Waldvogteiamtes
Waldshut). Am St. Josefstag findet feierlicher Gottesdienst mit Predigt statt.
Bemerkenswert für die Bedeutung des Gotteshauses wie auch für das Verhältnis
der Gläubigen zur Filialkirche ist eine drei Seiten lange Relation
der Bürgerschaft vom 21. Sept. 1807 über die Unentbehrlichkeit des Gotteshauses
. An „Vorteilen" werden genannt: 1. der älteste Bürger ist wachfrei,
muß aber alle Tage die noch nicht schulpflichtigen Kinder in dieser Kirche
im Gebet unterrichten, so daß die Kirche auch als Schulhaus zu betrachten ist;
2. infolge der günstigen Lage der Kirche auf einer Anhöhe kann die Bürgerschaft
bei Feuersbrunst und anderen Unglücksfällen mit dem Glockensturmzeichen
, das auch in den benachbarten Orten zu hören ist, zusammengerufen
werden; 3. das Gotteshaus ist Wallfahrtsort, „wo alljährlich am 19. März
das Fest St. Josephi mit Predigt und Amt, unter Zulauf eines großen Volkes,
sonderbar von dem linken Rheinufer, cellebrirt wird".
Herrenschwand (Schönau). Klasse II. S. Schönenberg.
Herten (Lörrach): Kapelle Maria Schnee. Klasse II
Nach dem Bericht des Oberamts Nollingen vom 14. Sept. 1807 wurde
die Kapelle vor etwa 70 Jahren von der Gemeinde aus dem gemeinschaftlichen
Vermögen auf Grund eines bei „grassierender Viehseuche" gemachten Versprechens
gebaut. Vermögende Bürger vermehrten durch Stiftungen das
Kapital.
Die von Weihbischof v. Sirgenstein konsekrierte Kapelle befindet sich in
sehr gutem baulichem Zustand. Sie ist 27 Schuh lang und 18 Schuh breit.
Paramente besitzt die Kapelle nicht; eine Glocke ist vorhanden. In der Kapelle
werden jährlich neun gestiftete Jahrtage gehalten. Ferner finden am
6. März, 5. August und am Dienstag in der Kreuzwoche Gottesdienste für
die ganze Gemeinde statt. Den ganzen Sommer über wird jeden Mittag
von den Kindern der Rosenkranz gebetet.
Das Oberamt kann die Kapelle nicht als absolut notwendig erklären.
Als Gemeindeeigentum ist sie unveräußerlich und könnte vielleicht zu einer
Totenkapelle bestimmt werden, besonders dann, falls der Friedhof von der
Pfarrkirche getrennt wird.
Holz (Schönau): Kapelle. Klasse IV
Die Kapelle ist ein kleines, hölzernes Gebäude, in dem kaum zehn Personen
Platz haben (Bericht des Obervogteiamtes Schönau vom 26. April 1808).
Das Vermögen der Kapelle, das 1808 noch 150 fl. betrug, war 1810 auf 81 fl.
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