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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0045
28 Kr. gesunken — fast die Hälfte wurde zum Schulhausbau in Holz verwendet
(Angabe des Obervogteiamtes Schönau vom 20. Sept. 1810). Siehe auch
Ittenschwand.

Inzlingen (Lörrach): St. Annakapelle. Klasse IV

Die Kapelle geht — wie der Bericht des Frh. v. Reichensteinischen Amtes
zu Inzlingen vom 24. Sept. 1807 darlegt — auf eine Stiftung des Jahres
1784 zurück, die am 15. Sept. 1752 durch Bischof Franz Konrad von Konstanz
bestätigt wurde.

Die Kapelle ist etwa 20 Schuh lang, 10—12 Schuh breit und hat einen
kleinen Turm mit zwei kleinen Glocken. Unten am Gebäude ist ein Grasgarten
.

An Kirchengärten besitzt die Kapelle einen silbernen, vergoldeten Kelch,
ein Meßgewand mit Stola und Manipel, eine Albe nebst Humeral und Cingu-
lum, ein Meßbuch.

Dreimal täglich läutet man den englischen Gruß, abends wird in der
Kapelle der Rosenkranz gebetet und das Jahr über die gestifteten Messen
gelesen. Die Kapelle, die alten und schwächlichen Leuten als Andachtsort
dient, hindert den Gottesdienst in der Pfarrkirche nicht im geringsten.

Ittenschwand (Schönau): Kapelle. Klasse IV

Nach dem Bericht des Abtes Martin von St. Blasien vom 23. August 17887)
an die V. ö. Regierung zu Freiburg ist diese Kapelle die einzige Ortskirche.
In ihr wird jährlich eine hl. Messe gelesen, sonst kein Gottesdienst gehalten.
Nach dem Beschluß der Regierung vom 15. Sept. 1788 soll die Kapelle weiterbestehen
.

Am 26. April 1808 berichtet das Obervogteiamt Schönau, daß in der
Kapelle lediglich ein Kapuzinerpater während der Feldbenediktion um Jo-
hanni darin eine hl. Messe liest. Die Kapelle befindet sich in einem sehr
„baulosen" Zustand; die Gemeinde „fühlt aber keinen Drang, dieselbe reparieren
zu lassen". Paramente und Vermögen besitzt die Kapelle nicht und
ihrer Abschaffung steht nichts entgegen. Das Dekanat Minsein äußert sich
am 26. Sept. 1810 dahin, daß die Kapellen zu Holz und Ittenschwand „ohne
alle Rücksicht" aufgehoben werden sollen.

Kuchelbach (Waldshut): St. Fridolinskapelle. Klasse II

Die 1756 von der Gemeinde erbaute Kapelle ist — nach dem Bericht des
Waldvogteiamtes Waldshut vom 24. Okt. 1807 — aus Stein, das Dach mit
Schindeln gedeckt. Sie mißt 40 Schuh in der Länge, 16 in der Breite, 14 in der
Innenhöhe. An Kirchengeräten besitzt sie ein altes Meßgewand, eine Albe,
einen kupfernen Kelch und Wasserkessel, eine Glocke (geschätzter Wert: 54 fl.
2 Kr.). — Zwei gestiftete Jahrtage.

Die Kapelle ist unentbehrlich wegen der entfernten Lage der Pfarrkirche,
der darin abgehaltenen Nachmittagsandacht am Sonntag und der gestifteten
Jahrtage.

Neuen bürg a. Rh.: HL K r e u z k a p e 11 e. Klasse III

Die Kapelle, die ihrer ursprünglichen Bestimmung nach ein Wallfahrtsort
ist, wurde 1660 vergrößert und 1715 neu errichtet, da sie 1704 von den Franzosen
abgerissen wurde und 11 Jahre in Ruinen lag. 1715 kehrten auch die

7) GLA Abt. 314, Fasz. 325.

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