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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0021
Pfennigs und der Türkensteuer war nur in deren Erhebung Landessache, nach
der Zweckbestimmung Reichssache.

Unter der Regierung des Kaisers Franz und dessen Gemahlin Maria Theresia
mußte eine durchgreifende Verwaltungsreform besonders auch auf dem Gebiet
der Finanzpolitik begonnen und durchgeführt werden. Hier beginnen
nun die österreichischen Rechtsübergriffe auf Inzlingen jener Jahre. Man
stellte sich bedenkenlos auf den Standpunkt, daß Inzlingen ein vorderösterreichisches
Dorf sei, legte die markgräflichen Proteste ärgerlich als höchst
überflüssige Quaerelen zu den Akten, regierte weiter, und brach nötigenfalls
den wahrscheinlich wenig gefürchteten Widerstand durch Androhungen von
Strafen und Exekutionen. Damit wurde wohl Verbitterung, aber keine Klarheit
und keine wirkliche Rechtslage geschaffen. Das allernötigste Mittel einer Konferenz
wurde wohl immer wieder beschworen, aber nie verwirklicht. Als letztes
Mittel blieben Appellationen und Immediatberichte an den kaiserlichen Hof.

Ein böser Rechtsübergriff war es> als 1704 die Freiburger Regierung den
Inzlingern strengstens verbot, sich mit der Gerichtsbarkeit des Markgrafen bei
Klagen irgendwie einzulassen. Das vorderösterreichische Gericht in Freiburg sei
allein zuständig. Es war die Folge der ständigen Zuträgereien der Inzlinger nach
Rheinfelden und ein direkter Angriff auf die Landeshoheit des Markgrafen,
dem das jus appellationis immer zugestanden hatte und erst seit 1689 von Inzlingern
teilweise mißachtet wurde. 1707 erfolgte dann ein österreichischer Vorstoß
gegen das Weinungeid, das ein markgräfliches Regal des Lehensträgers war.
Freiburg verlangte, daß es nach Freiburg zu bezahlen sei. Der Markgraf besaß
dieses Regal auch in Stetten, obschon er dort nur Hoheitsrecht in Criminal-
sachen hatte. Reichsgraf Nikolaus v. Reichenstein nahm es anscheinend hin.
Später aber erhob der Baron von den Wirten pro Saum ausgeschenkten Weins
zu dem österreichischen Weinumgeld von 1 fl 45 kr noch eine weitere Abgabe
von 15 Maß Wein pro Saum, im Wert von wiederum 1 fl 45 kr, so daß in
Inzlingen der Weinkonsum in den Wirtschaften doppelt belastet war. Hand in
Hand damit ging der Angriff auf das Salzregal, das ebenfalls markgräfliches
Regal im Besitz des Lehensträgers war. Die Reichenstein kauften jeweils in
Basel lothringisches Salz und belegten es im Einzelverkauf mit einem kleinen
Ungeld. Von Freiburg aus wurden Weinungeid und Salzregal als cumulatives
Regal des breisgauischen Ritterstandes behandelt, darum von Inzlingen anfänglich
abgelehnt, als man von Freiburg mit diesbezüglichen Forderungen kam.
Schließlich holte man von Inzlingen aus zwei Drittel des Salzbedarfs in Basel,
ein Drittel aber inntälisches Salz in Rheinfelden. Freiburg legte bis 1721
einen Salzaccis von 2 fl. pro Sack auf, der jedoch von da an längere Zeit von
Inzlingen aus nicht entrichtet wurde. Es waren Vorplänkeleien, die den Jahren
1765 und 1766 bis etwa 1770 vorausgingen. 1741 war unter dem Druck der
Not bei Ausbruch des österreichischen Erbfolgekriegs eine Konvention zu Staufen
zustande gekommen, durch die das Haus Österreich auf seine Ansprüche
auf die obere Markgrafschaft bzw. die Herrschaften Rötteln, Sausenberg und
Badenweiler-Sulzburg aufgab gegen eine Abfindungssumme von 230 000 fl. Man
hätte erwarten dürfen, daß man damit die Inzlinger Ansprüche ebenfalls begraben
hätte. Statt dessen berief man sich darauf, daß in den Verhandlungen
Inzlingen gar nicht eigens genannt worden sei. Mithin bestünden die diesbezüglichen
Ansprüche fort. Dementsprechend ging man 1743 und 1744 vor.
1752 versprach Maria Theresia dem Markgrafen, man wolle seine Klagen gegen
die Freiburger Rechtsbegriffe wohlwollend prüfen und wenn wieder friedlichere
Zeiten gekommen seien, ihn restituieren.

1765 regte v. Reichenstein eine genaue Vermessung des Bannes an im Interesse
des Lehens. Gleichzeitig aber hatte die vorderösterreichische Regierung eine

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