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einen weiter nordwestlich gegen das Herzogenhorn zu gelegenen Brunnen als
St. Johannesbrunnen5).
Am nächsten Tag (14. August) begann man mit der Grenzuntersuchung am
Blösling und ging von dort hinab zur Fahrstraße. Die Präger behaupteten nun,
der große gefällte „Ilben-Baum" sei einst Markstein gewesen, und die Dorfer
sagten, die Grenze gehe vom Blösling zum Krayenbächlein, dann zum Prägbach
und Ebenwiesplätzlein. Bis zum Krayenbächlein trieben sie ihr Vieh, und dort
würden auch beide Herrschaften (Zwing und Bann und Amt Schönau) ihre
Delinquenten austauschen. Auch hier wurde man nicht einig.
Ende August 1781 wurde durch Waldvogt von Spaun wieder ein Augenschein
vorgenommen. Die Präger behaupteten dieses; Mal, der strittige Wald sei
ihnen schon 1706 und auch 1719 wiederholt zugesichert worden, auch befänden
sie sich im wirklichen Besitz desselben.
Endlich wurde am 21. und 22. März 1787 die Streitfrage durch ein Schiedsgericht
in erster Instanz, bestehend aus dem Waldvogt von Spaun und Obervogt
Hofrat von Mayersburger entschieden.
Am 21. März erging das Urteil bezüglich Geschwend und Hof:
a) Das strittige Gebiet wird Geschwend zugesprochen. Die Grenze soll vom
alten Stimmel über die höchste Höhe dem Herzogenhorn zu und dann über die
höchste Höhe bis zum Weg nach Todtnau gehen.
b) Bezüglich des Weiderechtes soll das ganze strittige Gebiet durch eine
schräge Linie von dem Punkt, wo der Fußweg nach Todtnau den Bach kreuzt,
bis an den alten Stimmel in zwei gleiche Teile geteilt und ausgemarkt werden.
Davon bekommt Geschwend den untern Teil am Prägbach, und Hof den oberen
Teil zur Weide, sofern Geschwend nicht binnen 18 Tagen durch Zeugen beweisen
könne, daß diese Lochen (Grenzmarken) mit Zuziehung von Bernauern
erneuert worden seien (ist wahrscheinlich nicht nachgewiesen worden).
Tags darauf erging das Urteil zwischen Präg und Dorf, lautend, daß die
Gemeinde Präg das Eigentum sämtlicher zwischen der höchsten Höhe des
Blöslings bis an den Fußweg, welcher von Todtnau über den Brandenberg
nach Bernau führt und die Gemeinden Dorf und Hof scheidet, erwiesen habe
und daß die höchsten Höhen der Berge oder die sogenannte Schneeschleipfe
die einzig wahre Grenze zwischen Dorf und Präg sein und bleiben sollen. Die
beklagte Gemeinde Dorf wird angewiesen, sich künftig allen Weidgangs, Holzfällens
und aller Eingriffe in das der Gemeinde Präg zuerkannte Eigentum
zu enthalten und diese im ruhigen Besitz und Nutznießung auf keinerlei
Weise zu stören.
Die Grenze soll also vom Blösling bis an die Straße nach Bernau, von
da an den Eggkopf, Hummelloch, Eckliwald, Hochfelsenkopf, auf die Schanz
(am Herzogenhorn) und zum alten Stimmel gehen.
Gegen diese Entscheidung ergriffen die Dorfer und Hofer Rekurs, der
jedoch abgelehnt wurde.
III.
Fortgang der Streitigkeiten und endgültiges Urteil im Jahre 1827.
In den kommenden Jahren wurde vom Markgräfl. Bad. Landkommissar
Enderlin zu Weil, Feldmesser Walz und Aktuar Steinmann von Lörrach ein
schöner, sehr großer Grenzplan entworfen entsprechend ihrer geometrischen
Messungen. Beide Teile sollten sich an den Meßarbeiten und an der Steinsetzung
beteiligen. Die Bernauer jedoch erschienen nicht dazu. Infolge des Einfalles der
Franzosen ruhten 1796 die Arbeiten. Im Jahre 1797 erschienen nun auch die
Dorfer und Hofer.
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