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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0051
ging über das obere Eck der kleinen Schanze zum Todtnauer Weg. Es wurden
29 Steine gesetzt.

Am 1. Sept. war Prof. Rinderle gekommen, um Messungen zu machen bezüglich
der beiden Höhen (Ecken). Er bewirkte bei der Regierung, daß am
9. Okt. den Prägern das Holzfällen im strittigen Gebiet untersagt wurde.

Am 7. Sept. 1801 kam die Meldung nach Schönau, daß von den Bernauern
verschiedene Steine herausgerissen und andere zerschlagen worden seien; ebenso
sei eine Herde Bernauer Vieh unter Bewachung von etwa 20 Hirten auf die
Geschwender Gemarkung getrieben und der Hirtenbub von Geschwend geheißen
worden, in Schönau zu sagen, dieser Bezirk gehöre nicht den Geschwendern
. Auch hätten die Bernauer Holz weggeführt.

Von Bernau kamen Klagen, daß ihnen von der Gegenseite Wagen, Äxte und
Scheiden weggenommen worden seien. Durch Amtmann Leo wurden diese
Geräte wieder an Bernau zurückgegeben.

Am 27., 28. und 29. Okt. 1801 waren Einvernahmen im Amtshaus zu
Schönau über die Störungen des Steinsatzes. Die Täter blieben unbekannt.

Freilich wurden im Schönauertal manche Namen von Frevlern da und
dort genannt und ihre Namen beim Gericht in Waldshut angegeben. Von dort
wurden diese zur Verantwortung nach Waldshut bestellt. Man kam jedoch
nicht zum Ziel, denn der Vogt von Bernau berichtete durch den Obervogt
St. Blasiens nach Waldshut, daß von den geladenen Personen Thomas Thoma
und Jos. Maier im Hof, Maria Anna Schmidin im Dorf gestorben seien; der
Färber aus der Hungimühle aber sei seit 2 Jahren auf dem Maierhof in
Bürglen, Anton Schmidle im Hof sei seit 4 Monaten krank und könne nicht
ausgehen. Joh. Maier sei breßthaft. Es könne nur Luiger (wahrscheinlich etwas
schwachsinnig) kommen. So kam nichts heraus.

Im Jahre 1802 traten Dorf und Hof mit einem Restitutionsgesuch vor den
ordentlichen Richter und baten um Wiedereinsetzung in den Stand vor dem
Urteil vom Jahr 1787. Besonders gab Hof an, neue Urkunden gefunden zu
haben, aus denen hervorgehe, daß nicht nur der obere Teil der Schwarzbrunnenhalde
, sondern auch das Gebiet der Brandenberger Halde, etwa ein
Juchert breit von oben herab von der höchsten Höhe bis zum Prägbach zuerkannt
werden müsse. Es dauerte noch bis 1808, bis dies bewilligt wurde.

Von Wien aus wurde vom Appellationsgericht am 24. Dez. 1802 der Regierung
in Freiburg aufgetragen, eine Tagfahrt für die Strittigen zu veranstalten.
Auf den 20. April 1803 wurden die Bevollmächtigten aller Beteiligten nebst
deren Anwälten Dr. Moser und Dr. Schneider ins Regierungsgebäude in Freiburg
geladen.

Zuerst war das Schiedsrichteramt in der Streitsache vom Appellationsgericht
dem Magistrat zu Freiburg übertragen worden. Es wurde jedoch dem Magistrat
genommen und den Landrechten übergeben.

Dr. Schneider, der Anwalt der Schönauer, behauptete, es handle sich um
Jurisdiktionsgrenzen zwischen dem Zwing und Bann Amt Schönau und das
sei Landessache, weshalb die Gemeinden gar nicht zuständig seien. St. Blasien
habe die Steinsetzung vom Jahr 1801 als seine Grenze gegen Hauenstein bzw.
das Schönauer und Todtnauer Tal angesehen und das seien auch die Gemarkungsgrenzen
der Bänne.

Der Anwalt der Bernauer dagegen, Dr. Moser, gab an, der Prozeß habe
nichts mit dem Fiskus (Staat) zu tun, sondern sei Privatsache der Gemeinden.

Das Modenesische Fiskalamt — der Breisgau war für kurze Zeit an den
Herzog Herkules von Modena durch Napoleon gekommen — erklärte seine
Nichtbeteiligung am Prozesse. Er sei Privatsache der Gemeinden, da er nicht

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