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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-01/0028
„Das Gotzhus von Witnowe het einne hof, heizt hentsdienberg, den buwet
es selb ald es liht in vmb halben teil ald af es mag. In den hörent disu guter:
hus vnd hofstat uf dem selben gut, vnd die bongarten, die drumb ligent, vnd
akker vnd holtz vnd velt von einr lachun vntz an die andrun lachun, das da
vassot Eggers grab von dem Buttental uf vntz an die hub; und denne von der
hub vntz anz Eichholtz. Und hinder dem Eichholtz uf vnd ziet in einne lachen
stein; der ist groz vnd ist ein Crutz da in gehowen. Und ziet von dem stein in
einne andern lachen stein, der lit in Ruedgers Graben. Und denne ob dem weg
zum hof ob dem hus zum Eichholtz. Vnd ziet von dem Schidweg hin uf die
Silber Egge. Und ziet denne Dietrichs haldun den graben ab. Und scheit der
Steinbrunne. Und ziet wider an den Schwandwalt, vnd vorm Schwandwalt ab
in das Buttental. Zwuschunt diesen lachinan ligen uf anderhalb hundert iuchart
akker vnd holtz vnd 15 iuchart mattan, das als des Gotzhus von Witnowe lidig
eigen ist. Und ligent denne uswendig disen marchsteine 8 iuchart akkers bi der
Buchun disunt dem Crutz vnd heißent die akker zur Buchun. Und hörent och in
den Hof ze Hentsdienberg."

Ins heutige Deutsch übertragen, heißt diese Stelle:

„Das Gotteshaus von Weitenau hat einen Hof, heißt Henschenberg, den bebaut
es selbst oder es leiht ihn zur Hälfte aus oder wie es mag. In den gehören diese
Güter: Haus und Hofstatt auf demselben Gut, und die Baumgärten, die drum
liegen und Äcker und Wald und Feld von einer Grenze bis an die andere Grenze,
nämlich von „Eggers Graben" von dem „Büttental" hinauf bis an die „Hub", und
jenseits der „Hub" bis ans Eichholz. Und hinter dem Eichholz hinauf bis an einen
Grenzstein, der ist groß und ist ein Kreuz darin gehauen. Und sie zieht von diesem
Stein zu einem andern Grenzstein, der liegt in „Ruedgers Graben", und jenseits
ob dem Weg zum Hof ob dem Haus zum Eichholz, und zieht von dem Scheidweg
hin auf die „Silberegg". Und zieht jenseits „Dietrichs Halden" den Graben hinab.
Und es scheidet der „Steinbrunnen". Und zieht weiter an den „Schwandwald" und
vor dem Schwandwald hinab in das „Büttental" (Büttleten). Zwischen diesen
Grenzen liegen an die anderthalb hundert Jucherten Äcker und Wald und 15 Ju-
cherten Matten, das alles dem Gotteshaus von Weitenau ledig eigen ist. Und liegen
außerhalb dieser Marksteine noch 8 Jucherten Äcker bei den Buchen diesseits des
„Kreuzes", und es heißen diese Äcker „zur Buchen". Und gehören auch in den Hof
zu Henschenberg".

Wer im Henschenberg bekannt ist, weiß nun ziemlich genau, wie diese Grenze
verlief, weil eine ganze Reihe der hier genannten Flurnamen noch heute in Gebrauch
ist. Allerdings darf man dabei nicht die Flurnamen des Vermessungswerkes heranziehen
, sondern man muß sie in der Form nehmen, in der sie der alemannische
Bauer ausspricht. Diese Form allein ist richtig.

Der erste uns bekannte Meier auf dem Henschenberg war anno 1344 ein Mann
namens Wernher. Dann vernehmen wir über 200 Jahre nichts mehr von den Namen
der Beständer des Hofes. Erst vom Jahre 1565 an erfahren wir fortlaufend die
Schicksale des Hofes und seiner Bewohner. In diesem Jahre wird für Thoni Freiburger
von Hausen und seine Nachkommen der Lehenbrief ausgestellt. Er zahlt
einen Übernahmepreis von 500 Gulden und hat jeweilen auf Martini den Erblehenzins
zu entrichten. Dieser besteht in 4 Malter und 4 Viertel Dinkel und je der
gleichen Menge Roggen und Hafer. Dazu übernimmt er die Verpflichtung, den
Propst des Klosters einmal im Jahr mit Roß- oder Rinderzug und Wagen über
Feld zu fahren, wenn dieser ihn dazu auffordere. Selbstverständlich war auch der
„Todfall" zu entrichten, gleichwie der neue Meier den „Ehrschatz" zu bezahlen
hatte.3 Freiburgers Nachfolger scheint ein Andres Träris gewesen zu sein. Aus

3) GLA. Abt. 237/19699

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