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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0026
wolle". Zu ihm gesellt sich ein Schneider Samuel Treffzer, „der seine profession
gar wol verstehe", der aber wegen Ehebruchs von seiner Frau „quoad torum et
mensam geschieden worden" sei und nun mit einer gebürtigen Basler in „in
beständiger Gemeinschaft" lebe und dadurch „gross Ärgerniss in der Gemeinde
anrichte". In Wollbach (p. 74) „entstehen Strittigkeiten dann und wann"; 1750
aber seufzt der Pfarrer: „Mit uneinigen Ehen sey er immer geplagt". 1751 wird
in Schallbach (p. 84) „der graserische Process" erwähnt ohne weitere Angaben.

Was geschient nun mit all diesen „Strittigkeiten" und „Ärgernissen"? Etwa die
Hälfte der Gemeinden legt sie bei oder tut sie ab. Kleinkems sagte aus: „Alle in
der Gemeind vorfallende Strittigkeiten werden entweder in Güte verglichen oder
ans Ober-Ammt berichtet" (p. 21). Außer dieser Gemeinde überläßt nur noch
Lörrach (p. 243), das als größter Ort über „Strittigkeiten . . . von aller Gattung"
zu klagen hat, solche „höherer Entscheidung". In Kirchen wird anläßlich der
Visitation das Ehepaar Bürgin (s. oben) „vorgefordert, ihnen beyderseits zugesprochen
und die Versöhnung gestiftet". In Binzen wird H. J. Guldenschuh
„vorbeschieden und ernstlich verwarnt . . . Der bereits vorhin ergangene Ober-
ammtl. Befehl, dass ihm die Wirthe nichts mehr reichen sollen", wird „zu ernstl.
Beobachtung den Vorgesetzten recommendirt. . ." (s. oben). Über Samuel Treffzer
wird verbeschieden: „weil er weder Bürger noch Hintersass sey, so sollen sie ihn
zum Dorf hinausbieten und den Aufenthalt in ihrer Gemeinde nimmermehr
gestatten" (p. 155).

In einem recht schiefen Licht müssen, wie die Auslassungen zeigen, die
„Kunkelstuben" gestanden haben, winterliche Zusammenkünfte, bei denen Ungebührlichkeiten
an der Tagesordnung waren, die das Licht des Tages zu scheuen
hatten. Fünfzehn Gemeinden melden, daß es bei ihnen keine Kunkelstuben gäbe.
Wo Zusammenkünfte zur Winterszeit erwähnt werden, werden zugleich die
Gründe hiezu angegeben. So sagt Wittlingen aus (p. 107): „Kunkel-Stuben werden
zu Winters-Zeit gehalten, aber in keiner andern Absicht, als das Licht zu sparen;
es gehe nichts ungebührliches darinn vor", Hauingen (p. 131): „ . . . seyen keine
da; ausser dass Winters die Leute aus Armuth zusammen kommen. Dabey gehe
aber keine Unordnung vor", Weil (p. 203): „Winters-Zeit gebe es wegen Holtz-
Mangels Nächtliche Zusammen-Künffte; aber ohne dass Unordnungen dabey
vorgehen"; Otlingen sagt aus (p. 169): „Keine Kunkel-Stuben werden gehalten.
Die Nachbarn gehen zusammen, aber ohne Welt-Lust und Üppigkeit zu treiben".
Abschließend möge noch Wollbach zu Wort kommen, das meint (p. 74): „Kunkel-
Stuben werden Winterszeit gehalten; aber dergleichen ärgerliche Dinge, wie im
Unterland, gehen darinn nicht vor".

Dieser Vergleich mit dem Unterland ruft uns ins Gedächtnis, daß ja die
Visitationsfragen für das ganze Gebiet der Markgräfler Landteile Geltung hatten
und diese Frage nach den Spinnstuben offenbar mehr auf die Gebiete der unteren
als der oberen Markgrafschaft abgestellt war.

Die Gründe, weswegen „die Leute zur Winterszeit zu Licht gehen", führen
uns bereits hinein in

5. die sozialen Verhältnisse

Wir sehen uns zunächst unter der ansässigen Bevölkerung um und reden

5 a) „Von armen Wittwen, Waysen und Hauss-Armen . .

Wenn es auch in der ganzen Diözese mehr Glieder gibt, die Geld zum Zechen
haben, als allen Vernünftigen lieb sein konnte, und wenn auch der Röttier Pfarrer
Fecht im Jahr 1749, zwei Jahre vor der erbetenen „Promotion", klagen muß

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