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Tegernau, Glashütte bei Hasel, Feuerbach und Berghausen. Der „Schulmeister", der
1751 in Otlingen erscheint, stammte aus Diedelsheim bei Bretten. Fünfzehn der
Lehrkräfte unterrichteten in ihrem Geburtsort.
lb) Das Alter der „Schulmeister"
Ihr Alter schwankte zwischen 26 und 69 Jahren. Der jüngste war der Adjunkt
von Lörrach, der älteste der Lehrer von Schallbach. Zwei standen im dritten
Jahrzehnt ihres Lebens, drei im vierten, elf im fünften, fünf im sechsten und drei
waren über 60 Jahre alt.
lc) Die Schulzeit
Entgegen der heutigen Übung war das Jahr halbiert in die „Winter"- und
in die „Sommerschule". Die erstere reichte vom 23. Oktober bis „Georgi"
(23. April). Allein in Brombach begann sie erst an Martini. Der Spezial ist damit
aber nicht einverstanden. Es findet sich an diese Angabe anschließend die Nota
(Br. p. 222): „Weil an andern Orten die Winter-Schul auf den 23 ten Oktobr.
ihren Anfang nimmt, so wurde erinnert, Gleichförmigkeit zu halten, obgleich der
Unterscheid nicht viel beträgt." Dagegen hatte er nichts einzuwenden, als Klein-
kems angab (p. 19): „Die Winter-Schule nehme ihren Anfang nach dem Herbst,
und endige sich auf Mariae Verkündigung . . ." Eine „öffentliche Anzeige von der
Rantzel" wird unterlassen, „weil die Gemeinde klein ..." (a. a. O.). Dies wird
gewiß auch der Grund für die ungewöhnliche Kürze der Winterschule gewesen
sein. „Für die ,Sommer-Schur ist kein Termin genannt, aber es kann keine lange
Ferienzeit zwischen den beiden Halbjahren gelegen gewesen sein, wenn es erlaubt
ist, die Angaben von Egringen zu verallgemeinern. Hier heißt es (p. 60): „Die
Winter-Schule fange an nach dem Herbst . . . Die Sommer-Schule werde gehalten
alle Tag in der Woche, ausser der Heu-, Ernd- und Herbstzeit..."
Die Unterrichtszeit ist, an der heutigen gemessen, recht kurz. Sie beträgt fast
durchweg nur zwei Stunden. Anfang und Ende liegen zwischen 9 und 15 Uhr.
Weniger als zwei Stunden werden nur in Kleinkems erteilt (p. 19): „ . . .werde
gehalten auf der Gemeinde Begehren von 12 biss 1 Uhr und darüber ..." und
in Kirchen (p. 45/46): „ .. . alle Tag von 12 biss 1 oder 2 Uhr mit der Gemeinde
Gutheissen und Genehmhaltung." Dagegen meldet Lörrach (p. 239) erhobenen
Hauptes: „als Oberammts-Ort ... im Sommer wie im Winter vormittags von
8 biss 10, nachmittags von 1 biss 3 Uhr." Die Schulzeit im Sommerhalbjahr wird
außer in Lörrach von Pfarrer und Lehrer im Benehmen mit der Gemeinde festgesetzt
. Uneinheitlich wie die Schulzeit war auch die Zahl der Schultage, wenn
offenbar auch der sechstägige Unterricht die Regel war. Wittlingen meldet deren
drei (p. 104/105): „ . . . ausser der Heu-, Ernd- und Herbst-Zeit drei Tag in der
Woche von 12 biss 2 Uhr...", Wollbach gibt an (p. 72): „...die Sommer-
Schule werde gehalten 4 Tag in der Woche von 1 biss 3 Uhr . . .", Tüllingen
(p. 190) gibt zu Protokoll: „...alle Tag; Donnerstag und Samstag ausgenommen
...", Grenzach (p. 211) und Haltingen (p. 181) lassen den Freitag schulfrei,
wobei letztgenanntes Dorf den Grund angibt, der sicherlich auch für den ersterwähnten
Ort maßgebend war (p. 181): „...alle Tage, aussgenommen den
Frey tag wegen des Bassler Markts." Die für unsere heutigen Verhältnisse ungewohnte
Schulzeit „von 12 biss 2 Uhr" in Grenzach findet sich öfters vor und
muß irgendwie örtlich begründet gewesen sein.
ld) Der Schulbesuch
war oft mangelhaft, wahrscheinlich öfter als angegeben. Kleinkems klagt, daß „die
gar Kleine . . . nicht ordentlich kommen, . . ." (p. 18). Selbst der „Ober-Ammts-
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