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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0034
Herrschafft" für den Lehrergehalt auf in Rötteln (p. 112), in Weil (p. 198) und
in Haltingen (p. 176). Verschiedenenorts gibt es Abweichungen von der gewöhnlichen
Art der Bezüge, so z.B. in Kleinkems (p. 16): „Der Schul-Meister genieße
keine fixe Besoldung, ausser dem Wein-Zehnden im Etter", oder in Schallbach
(p. 78): „ . . . Besoldung von der Gemeinde; er habe aber nichts als das Schul-Geld
und die Sigristen-Garben . . .", wie auch in Märkt (p. 136): „Zu Märkt sey nichts
als die Sigristen-Besoldung; wozu nun komme das Schul-Geld, .. . nach dem mit
der Gemeind errichteten Vertrag .. .", und ähnlich (a. a. O.): „Der ... zu Eimeidingen
habe den besten Theil der Besoldung vom Sigristen-Gut", und schließlich
noch Grenzach (p. 208): „ . . .bestehe in lauter Sigrist-Gütern."

Das Schulgeld war quartalsweise fällig. Es betrug weithin 36 Kreuzer im Jahr,
wie u. a. aus dem Röttier Protokoll ersichtlich ist (p. 119): „ . . . jetzo aber seye
es wie in andern Dörffern auch und werde jährlich 36 Kreuzer bezahlt." Es ist
nicht uninteressant, zu diesem Punkt die Stimmen einzelner Gemeinden zu vernehmen
. Wir leihen weiteren sechs Gemeinden unser Ohr. Von Kleinkems hören
wir (p. 19): „Ein Schul-Kind zahle jährlich einen Trentehols (3) oder 50 Kreuzer
nach alter Gewohnheit", von Blansingen (p. 29): „Ein Kind zahle vor ein Winterquartal
12 Kreuzer und vor ein Sommerquartal 6 Kreuzer; mithin jährlich
36 Kreuzer. Ehe dem habe der Schul-Meister von einem Kind mehr, nemlich
7 Schilling oder 16 V5 Kreuzer zu beziehen gehabt; es sey aber bey entstandener
Strittigkeit auf obigen Fuss verglichen worden und zur Schadloshaltung des
Schul-meisters müssen ihm nun beede Gemeinden sein Holtz gemacht vors Hauss
liefern, Blansingen 2 Clafrler und Welmlingen Eines", von Fischingen (p. 94):
„Ein Schul-Kind zahle jährlich 36 Kreuzer oder 12 Kreuzer zu 3 q u a r t alen
(vom Verf. gesperrt) gerechnet", von Märkt (p. 142): „...des Winters 2 Kr.
des Sommers 1 Kr. wöchentlich", von Haltingen (p. 180): „ . . . zahle nach altem
Herkommen die Woche im Winter 2 Kr. weil sie aus der Gemeind dem Schul-
Meister nicht mehr als 2 Fährtie Holtz geben können, und des Sommers wöchentlich
einen Lutzer (3), das ist 1 V5 Kr.", und von Grenzach (p. 211): „. . . zahle
wöchentlich im Winter 4 rappen oder 1 3/s Kr. im Sommer 2 rappen, oder
V5Kr."

Eine komplizierte Zusammensetzung wies das Einkommen des Lörracher
Lehrers auf. Er bekam es „Theils von Geistl. Verwaltung, Theils vom Stifft
St. Alban in Basel und zwar von diesem wegen der Sigristey 2 Malter Dinkel,
die vom Fruchtzehnten abgegeben werden, und teils von der Gemeinde. Insonderheit
sey bey diesem Schul-Dienst zur Besoldung angewiesen ein Berain, zu
Bintzen, Rümmingen und öttlingen einzuziehen, welches 12 Malter Dinkel und
2 Malter Habern ertragen solle". Daß er wegen der Schwierigkeit, letzteren
Berain selbst einzuziehen, um Änderung auch für die Nachfolger bat, ist verständlich
, sei aber nur am Rande vermerkt.

Mit der Schwierigkeit beim Einzug wenigstens eines Teils seiner Besoldung
stand er aber leider nicht allein. Es gab in der Diözese keine einzige Ortschaft, in
der nicht über mehr oder weniger schlechten Eingang des Schulgeldes geklagt
werden mußte. Die Skala reicht von „nach und nach" in Efringen (p. 44) und
„nicht richtig" in elf Gemeinden, darunter z.B. Wittlingen (p. 110): „...doch
haben die Leute ihm versprochen aufs Spat-Jahr zu begegnen" über „schlecht" bei
Kirchen (1750) und „gehe nicht ein" (1749) (p. 56) bis zu: „ . .. doch müsse er
bei etlichen Ernst brauchen" in Weil (p. 206). Auch Schwierigkeiten anderer Art
werden vorgebracht. Kleinkems klagt (p. 24): „ . . . dass es ihm wegen des Holtzes
im Winter sehr hinderlich gehe. Die Gemeinde gebe ihm gantz und gar keines;

(3) Vgl. Anhang I B

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