http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-02/0007
Unter den Schenkungen an St. Alban finden wir aus unserer Gegend in der
Abschrift A 1 die Kirchen zu Hauingen und zu Kandern. Wir wissen nicht, wie
diese Kirchen in den Besitz des Basler Bistums kamen; auch von der Lörracher
Kirche wissen wir es nicht. Wir können nur vermuten, daß es unter Heinrich II.
geschah. Einen Anhalt gibt vielleicht die Geschichte des Dorfes Kembs im Sundgau
, das ebenfalls in dieser Abschrift A 1 genannt wird. In dem Buche „Der
Sundgau" von Stintzi und Wacker lesen wir: „Vorgeschichtliche und römische
Funde in Kembs. Später wohl Königsgut, kam durch Heinrich II. an das Bistum
Basel. Lehen der Münch von Landskron und der Rotberg. Begütert waren hier
u.a. St.Gallen, das Basler Domstift (das hier einen Dinghof hatte) und St.Alban."
Es fällt auf, daß die Kirche zu Hauingen genau wie die zu Lörrach nach
dem großen Basler Erdbeben dem Kloster inkorporiert wurde, die Kanderner
Kirche aber nicht. Von Kandern kurz soviel: Seit 1409 kennen wir die Pfarrer
in Kandern, die 1460 vom Kloster ein erstes Pfarrhaus gebaut bekamen. 1543
wurde es neu aufgebaut. 1604 erinnerte der Landvogt Christoph Leibfried das
Kloster an die Baupflicht in der Sprache jener Zeit: „daß das Kloster St. Alban
in Basel der endts Collator (es sei denn, ihr solch Collatur unserm gn. Fürsten
und Herrn Codizieren und übergeben wollen) und daß jeder Collatori (ohne
einige Consideration der habe davon Nutzen oder nicht, wie dessen viel exemplo
anzuziehen wären) obliegt, die Pfarrhäuser sodann den Chor jeder Kirche im
wesentlichen bauen und ihrer zu erhalten . . ." Er will also sagen, daß das Kloster
das Recht hat, den Geistlichen vorzuschlagen (eingesetzt wird er vom Bischof von
Konstanz). Das Kloster kann aber auf dieses Recht und die damit verbundenen
Pflichten verzichten, wenn es dem Markgrafen dieses Recht überträgt und zwar
in aller Form. Solange das nicht der Fall ist, muß jeder Collator ohne zu überlegen
, ob er davon Nutzen habe oder nicht (wie dessen viel exemplo anzuziehen
wären) seine Baupflicht erfüllen: Pfarrhaus und Chor der Kirche bauen und
erhalten.
Den Ubergang an den Markgrafen finden wir angedeutet im „Verzeichnis der
vier Baslischen Gotteshäuser St. Alban, Augustiner, Carthaus und Klingental zu
Cander in der Markgrafschaft Baden-Durlach habenden Geldzinse", wo es zum
Schluß heißt: „Obige sämtliche Original Brief habe ich dato 3. Juli 1737 Herrn
Renovator Berthel von Weil selbsten zugestellt um wegen der Bereinigung zu
Cander fortfahren zu können. Unterschrift Emanuel Rippert."
Noch ein Wort zu den Breisgauer Wildbännen, bei denen Kandern nie erwähnt
wird. Durch die Forschungen von Karl Bosl wissen wir, daß der Jagd- und
Wildbann ein sehr wichtiges Recht war. Seine Bedeutung lag weniger in den
Jagdrechten als in einer Reihe damit verbundener Hoheitsrechte, die leicht als
Grundlage zum Ausbau einer landesherrlichen Stellung benutzt werden konnten.
Bei der Schenkung, die nach Abschrift A Werner von Kaltenbach dem neuen
Kloster machte, fällt auf, daß hier der Schenker einer der Gegner des Basler
Bischofs ist, denn Werner von Kaltenbach war eng verbunden mit Bischof Gebhard
von Konstanz aus dem Hause Zähringen. Heinrich Büttner schreibt in
„Schau-ins-Land 1958" in einem Beitrag über „Die Zähringer im Breisgau und
Schwarzwald während des 11. und 12. Jahrhunderts" u.a.: „Auf der Ebene der
kirchlichen Reformideen begegneten sich im Breisgau im Jahre 1085 auch in stillschweigenden
Ubereinstimmen die politischen Gegner Bischof Burchard und Herzog
Berthold II. von Zähringen . . . das verbindende Element, das die Reformgesinnung
bedeutete, läßt sich auch bei kleineren Herren im Breisgau annehmen,
die gewissermaßen zwischen dem Bistum Basel und dem Herzog von Zähringen
standen." Und zu diesen gehörte Werner von Kaltenbach.
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