Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 1/2.1971
Seite: 75
(PDF, 20 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0077
Zum weiteren Abbau beantragtes Landschaftsschutzgebiet (Aufn. F. Schülin)

»Von des Kaisers bis zu Hitlers Zeiten . . .
. . . kein Schutz für den Klotzen«

(Badische Zeitung vom 12. Juni 1970)

und heute?

Tatsächlich ist der eigentliche Klotz oder Felssporn zu Hitlers Zeiten und davor
aus militärischen Gründen nicht unter Schutz gestellt worden, genoß aber als militärisches
Sperrgebiet faktisch Totalschutz.

Die Bestrebungen, den Isteiner Klotz und seine Umgebung rechtlich zu schützen,
gehen auf die Zeit vor dem ersten Weltkrieg zurück. Sie waren notwendig geworden
, nachdem der Mensch in größerem Maße in den Naturhaushalt einzugreifen
begann. Herauszustellen sind der Bahnbau und die Rheinrektifikation in der zweiten
Hälfte des vorigen Jahrhunderts, nach 1900 der Festungsbau mit anschließender
Sprengung der militärischen Anlagen und in neuerer Zeit der zunehmende Abbau
von Kalkgestein sowie die Gewinnung von Kies im Rheinvorland.

Am 27. September 1937 gelang es schließlich, Teile des Steilabfalles zur Oberrheinebene
zwischen Istein und Kleinkems wenigstens unter Landschaftsschutz zu
stellen. Der Klotz selbst, im engeren Bereich der Landesverteidigung gelegen, wurde
ausgespart. Seinem Charakter nach müßte das umstrittene Gebiet den Status eines
Naturschutzgebietes im Sinne des § 4 des Reichsnaturschutzgesetzes erhalten, eingebettet
in ein erweitertes, die Gesamtlandschaß erfassendes Landschaftsschutzgebiet.

Der Felssporn, das einst schönste Kleinod dieser Landschaft, litt bereits unter
den Sprengungen nach dem ersten Weltkrieg. Nach den letzten Sprengungen im
Jahre 1947 ist von ihm nur noch ein schmaler Grat übrig geblieben, so daß die
seltene Flora immer mehr zusammenschrumpft.

Daß überhaupt noch etwas übrig ist, ist dem Einsatz von heimatverbundenen
Privatpersonen und Vereinen, insbesondere aber der Gemeinde Istein, hier vor
allem den Mitgliedern der Bergwacht zu danken, die nun schon über 40 Jahre lang
die Natur am Isteiner Klotz schützen.

Warum aber sind in der Folge zahlreiche weitere Versuche und Eingaben zur
Unterschutzstellung ohne Erfolg geblieben? Sollten etwa auch heute noch militärische
Interessen im Spiele sein?

Der letzte Antrag der Gemeinde Istein an die Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums
sowie an das Landratsamt wurde am 12. 11. 1969 gestellt. Dabei
hat die Gemeinde Istein Gelände um den Fels herum — der Sporn selbst befindet
sich im Eigentum des Bundes — als Schutzgürtel angeboten und die Bereitschaft der

75


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0077