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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 1/2.1971
Seite: 76
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1971-01-02/0078
Nachbargemeinde Huttingen angedeutet, ebenfalls Gelände ihrer Gemarkung für
den Naturschutz zur Verfügung zu stellen.

1956 wurde der Breisgauer Portland -Cement - Fabrik GmbH Kleinkems mit
einer Ausnahmegenehmigung der Abbau im Landschaftsschutzgebiet erlaubt (8,63 ha).
Am 11. 10. 1968 wurde der Abbau von weiteren 13,76 ha geschützter Fläche beantragt
. Im Laufe des Verfahrens wurde diese Forderung auf 9,9 ha heruntergeschraubt
und die Differenz unter der Voraussetzung einer endgültigen Einigung als „Kompromiß
" angeboten, also jeweils Forderungen mehr oder minder großen Ausmaßes
ohne Gegenleistung.

Würde dem jetzt vorliegenden Antrag stattgegeben, dann würde die letzte
bedeutende Fläche des Schutzgebietes verschwinden und damit ein einmaliges Naturvorkommen
vernichtet. Demnach könnte dem Antrag der Firma nur durch eine
Auf hebung der Landschaftsschutzverordnung entsprochen werden. Eine solche würde
über den Verlust ideeller Werte und eines wissenschaftlich bedeutenden Forschungsobjektes
hinaus in weiten Kreisen das Vertrauen in die rechtlichen Grundlagen
unserer Staatsordnung schwer erschüttern.

Wir fragen: War durch das Erteilen der ^«snd&megenehmigung keine eindeutige
Begrenzung des Abbaues gesetzt?

Oder sollte das Erteilen einer Ausnahmebewilligung keine Ausnahme sein?

Wir fordern die unbedingte Einhaltung der gesetzlichen Schutzbestimmungen.

Wir erwarten, daß hier endlich dem Willen der heimatverbundenen Bevölkerung
entsprochen wird und der Isteiner Klotz unter Naturschutz gestellt wird.

Wir verlangen, daß die abgebauten und beeinträchtigten Bereiche rekultiviert
werden und die Felskulisse entlang der Bahnlinie nur dort verändert oder beseitigt
wird, wo keine andere Sicherung des Zugverkehrs möglich ist.

Bei der Beseitigung des Pflanzenwuchses entlang der Bahnlinie mit chemischen
Mitteln hat auch die Flora an den Felsen Schaden genommen. Wir erwarten von
der Deutschen Bundesbahn, daß solche Aktionen auf die ebenen, schienennahen
Streifen beschränkt werden.

Wir unterstützen den Antrag der Gemeinde Istein, alle schützenswerten Flächen
unter Naturschutz zu stellen und fordern, daß der nördliche Teil des Landschaftsschutzgebietes
„Isteiner Klotz" (Grünberg und Buchgrabengebiet) den Status eines
Naturschutzgebietes im Sinne des § 4 des Reichsnaturschutzgesetzes erhält.

Wir fordern, daß sämtliche weiteren Flächen, die der Erholung dienen können,
erfaßt und unter Landschaftsschutz gestellt werden. Um dazu sinnvolle Vorschläge
machen zu können, erwarten wir, daß eine vegetationskundliche Übersichtskar-
tierung der naturnahen Räume zwischen Istein und Bellingen, seitlich begrenzt vom
Engetal und Rhein, in Auftrag gegeben und danach ein Landschaftspflegeplan
erstellt wird.

Lösung des sozialen Problems zum Wohle Aller

Arbeitsplätze

Von den Befürwortern des Abbauantrages wird immer wieder darauf hingewiesen
, daß eine Ablehnung sich für die Gemeinden, bzw. für die Arbeiter katastrophal
auswirken müsse. Das Ansiedeln von anderer Industrie sei nicht möglich.

Wir dagegen sind der Ansicht, daß ein allmähliches Zuendegehen des Abbaues,
verbunden mit einer sinnvollen Rekultivierung, nicht nur die Landschaft vor völliger
Zerstörung bewahrt, sondern daß damit insbesondere der Gemeinde Kleinkems
die Möglichkeit gegeben wird, die erforderliche Eigeninitiative zu entwickeln,
die notwendig ist für ein gesundes Gemeinwesen.

Maßgebende Wirtschaftsfachleute sind der Meinung, daß von Ausnahmen abgesehen
, die Unterbringung der Werkangehörigen im Falle der Stillegung keine
Schwierigkeiten bereite. Diese Auffassung deckt sich mit dem Inhalt der Rede des

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