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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
33.1971, Heft 3.1971
Seite: 123
(PDF, 13 MB)
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der näheren oder weiteren Umgebung als Flurnamen erhalten ist oder daß er sich
in alten Aufzeichnungen findet. Mit dieser Vermutung hat sie einen richtigen Weg
gewiesen.

Kar\derr\

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Auf dem Meßtischblatt Kandern, Maßstab = 1 : 25 000 auf Gemarkung Riedlingen
nahe der Grenze gegen Kandern, nördlich der Kreisstraße Schliengen-Kan-
dern, ist der Flurname „Tüchlingen" eingetragen. Nach Krieger I, Seite 406, haben
sich auf der Gemarkung Riedlingen folgende Formen erhalten: Tüchlingen, Tüch-
lingenbuck, Tüchlingenrain, Obertüchlingen und Untertüchlingen.

Weiter bringt Krieger folgende Belege:

Duhtelincon

Tuetlickon

Tuetlikon

Tuotliken

Tuocbtlikon

1234
1297
1344
1356
1370

Duotlikon
Tutliken
Diechlikken
Diechlickhen

1391
1467
1664
1664

Düchlicken; Gem. Rüedlickhen; 1561. (G. A. Brombach; Urk. Nr. 14; Schü.)

Die hier gegebene Aufstellung ist eine ideale und lückenlose Abfolge der Entwicklung
eines Ortsnamens, beginnend mit der frühgeschichtlichen Namensform und
endend mit einem Beleg nach erfolgter Verödung. Irrtümlicherweise bringt Krieger
die aufgezählten Beispiele unter dem Stichwort „Dietlingen". Mit diesem Ortsnamen
haben unsere Anführungen nichts zu tun.

Wie I. Gula weiter anführt, entspricht „Tohtar" unserem Wort „Tochter". (Das
h wurde im Althochdeutschen als ch gesprochen.) Tohteringhova ist also der Hof
oder der Weiler, welcher der Tochter des Grundherrn gehörte.

Ortsnamen, die aus einem Frauennamen gebildet wurden, sind selten. I. Gula
führt als Beispiel aus der Schweiz den Ort „Surbein" an. Er ist aus „sourvilier"
entstanden und bedeutet „Weiler der Schwestern". — Es scheint mir, daß man beim
Suchen nach anderen Beispielen in unserer Gegend bleiben kann. Ich denke an die
abgegangene Siedelung „Hiltalingen", Gemarkung Haltingen. Das Bestimmungswort
„Hilta" (Hilda) ist eine weibliche Namensform. Es ist bemerkenswert, daß
Frauennamen selten als Siedelungsbezeichnungen verwendet wurden, sind doch
solche in den frühgeschichtlichen Urkunden bei Vergebungen nicht gerade selten!

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