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Bürchau, Ernst-Niefenthaler-Hof (Aufn. Fr. Schülin, 1950)
Zu dieser Zeit besaß aber die Vogtei bereits dieses Privileg. Markgraf Wilhelm
stützte sich in dieser Urkunde auf „eines Briefs Lauth und sage", den die Tegernauer
vorweisen, und weil „derselb Brief aber verwahrloset und vermaßiget von
Wasser und bresthaftig worden ist an Bergament und auch geschrift", ihn neu
schreiben läßt und durch Unterschrift und Siegel, das er daran„henckt", bekräftigt.
Diese Urkunde untermauert die Glaubwürdigkeit des oben erwähnten Vogts, der,
zwar im Todesjahr irrend, Vornamen und Jahrhundert richtig interpretierte. Wilhelm
v. Hachberg, der sich Hochberg schreibt, nimmt 1430 Regreß auf „Marggrav
Rudolph, weilend Kirchherre zu Tegernau, und Marggrav Otto v. Hochberg",
die sowohl um die eigene Seele bangend wie auch der Seligkeit ihrer Vorfahren
gedenkend, „vor Zeiten den Erbaren und bescheidenen Leuthen der ganzen Gemeinde
gemeiniglich, so in das Amt und Kirchspiel Tegernau gehören, den Heuzehnten
daselbten erlaßen händt".
Der Erlaß durch Markgraf Rudolf wäre somit urkundlich gesichert, offen bleibt
indessen, ob es sich um den Vater oder Großvater Wilhelm von Hachbergs handelte
. Beide Markgrafen, sowohl Rudolf II. als auch Rudolf III., regierten gemeinsam
mit Otto v. Hochberg. Wilhelm benutzte 1430 einzig und allein die alte Anredeform
„Vetter", die jedoch nur im Bezug auf Otto Gültigkeit haben dürfte. Eine
weitere Quelle zur Klärung dieser Frage blieb bis jetzt verschlossen, selbst Roller,
der gewissenhafte Forscher, kennt in seiner Geschichte der Edelherren von Rötteln
keinen Rudolph, der als Kirchherr von Tegernau fungiert, in seinen Regesten ist
auch weder ein Hinweis auf eine Heuzehntfreiheit noch Vergabung vorhanden (vgl.
Blätter aus der Markgrafschaft / Jhg. 1927). August Fessler, auf Fecht stützend,
meint nach gründlicher Quellenforschung in seiner Studie „Schulen und Pfarreien
des Kleinen Wiesentals" (Sonderdruck Markgräflerland 1934 / S. 1) „auch ist nicht
bekannt, wem im 12., 13. und 14. Jahrhundert das Patronat über das Gotteshaus
Tegernau zustand". Die Chronik des Kreises Lörrach (Tegernau S. 225) vermeldet:
1493^ wird erstmals der Markgraf v. Rötteln als Patronatsherr der Tegernauer
Kirche erwähnt." Einwandfrei weist sich dagegen Markgraf Rudolf als Kirchherr
von Tegernau aus; wenngleich seine Identität durch die fehlende Numerierung
nicht feststeht, kann man mit Sicherheit das Donationsjahr 1384 suchen. In
diesem Jahr starb Otto v. Hachberg 82jährig. Der sechssilbige Mosaikstein im alten
Heuzehntfreiheitsbrief „Kirchherr zu Tegernau" schließt gleichzeitig eine Lücke
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