http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-01-02/0058
Haus in der Holl
(letztes Strohdach)
(Aufn. Fr. Schülin)
Vogtei Tegernau nicht - und nunmehr lasset sich mein gegebenes Gutachten nicht
mehr vorfinden". (Dä Maa war 1972 nit numme Geheimrat, dä wär Minischter.)
Zum Glück kam die verzwickte Kanzleisprache weder dem rechtsuchenden Bürchauer
Vogt noch dem abrechnungsharrenden Tegernau zu Ohren, denn anscheinend
wurden Akte und Gutachten in Karlsruhe doch noch ein Paar. Mit Datum vom
5. September 1782 erhielt Bürchau seinen heißersehnten Heuzehntfreiheitsbrief,
der das „geliebte Nachbardorf", mit dem Bürchau Kirche und Friedhof teilte,
nachdenklich werden ließ, denn
NEUENWEG hatte zu diesem Zeitpunkt seine alte Heuzehntfreiheit aus Unkenntnis
oder Nachlässigkeit schon längst verschenkt (uf guet alemannisch seit me
„verdüblet"). Einwandfrei besaßen die „Inwohner Neuenwegs" in alter Zeit das
Recht der zehntfreien Nutzung der Bergmatten, die alte Urkunde von 1430 besagt
klar und deutlich, daß die Heuzehntfreiheit „allen, so in das Amt und Kirchspiel
Tegernau gehören", zugebilligt wurde. Neuenweg besitzt erst seit 1686 eine eigene
Pfarrei, vor diesem Zeitpunkt war es dem Kirchspiel Tegernau zugehörig. Die alte
Pfarrkompetenz von 1583 und 1613 weist kein Heu aus, das Neuen weg dem
Pfarrer schuldig gewesen wäre, er kann lediglich zwei Matten in Neuenweg nutzen.
Der alte Berain der Burgvogtei Rötteln von 1572 erwähnt wohl den „großen und
kleinen Zehend an Früchten", den das Dorf dem Geistlichen geben muß, von Heu
ist jedenfalls nicht die Rede. Das unglückselige Jahr, in welchem Neuenweg sein
altes Recht sang- und klanglos preisgab, dürfte zwischen 1668 und 1721 zu suchen
sein, in letzterem Jahr sind in den Streitigkeiten um den Neubruchzehnten der
„Heu- und klein Zehnten" erwähnt. 1732 fühlt sich der schreibbeflissene Pfarrer
von Neuenweg durch den Umstand, daß „einige Blätter im Kirchenbuch übrig-
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