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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
34.1972, Heft 1/2.1972
Seite: 64
(PDF, 23 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-01-02/0066
Der Nonnenmattweiher (Aufn. R. Hoffmann, Lörrach)

ich im Dienste des Vaterlandes aufgezehrt. Schon eine Reihe von 100 Jahren hat
die Jutzlerische Familie die Gnade wahrgenommen, Eurer Hochf. Durchlaucht
untertänigste Dienste zu leisten, keiner wurde mit Schande zurückgewiesen, warum
werde ich zur Ruhe gesetzt?" Doch wurde er keiner Antwort gewürdigt und mußte
den Nachfolger bis 1802 ertragen. Als gebrochener Mann starb er am 3. November,
acht Jahre nach dem Tode seines Vorgängers und „Schwiehers" Ferdinand.

Sein Name steht ebenso in der Waldgeschichte des Kleinen Wiesentales wie der
seiner Bewohner. Das amtliche Protokoll weiß gegen Ende des 18. Jahrhunderts:
„Die Waldungen im Tegernauer Forst sind außer Gresgen nicht geteilt, jeder Bürger
hat darinnen seinen Anteil, mehr oder minder. Ein Riß ist nicht geschehen,
weil sich die Einwohner dagegen wehren, denn sie haben Angst, wann die wahre
Größe ihrer Waldungen aufgenommen wird, die wahre Größe auch bekannt wird.
Sie sträuben sich hartnäckig dagegen, denn die Waldungen machen die Hauptquelle
ihrer Nahrung aus."

Wie ein roter Faden zieht sich Vater Wald mit seinem Lebenskern „Holz"
durch die menschlichen Höhen und Tiefen der nahrungsuchenden Generationen
des Kleinen Wiesentales.

Ob sich 1692 der Tegernauer Vogt gegen die Holzzeichnung wehrte und
schrieb: „Vor dem 30jährigen Krieg hat man sich mit Holz und Kohlen ernährt
und dort war der Wald weniger, heute haben wir fast kein Land und dürfen nur
mit Erlaubnis und Bezahlung Holz holen",

ob die Neuenweger ihre hölzernen Schnefelwaren in Sulzburg, Staufen und
Müllheim verkauften, „weil sie jeden Bissen Brot außer Landes zu kaufen" genötigt
waren,

ob die Tegernauer ihre hölzernen Gabeln, Rechen- und Hauenstiele „den Korbhändlern
nach Kandern brachten, um sich die Frucht einzuhandeln",
ob die Bürchauer einen schwunghaften Handel mit Lichtspänen trieben und pro
Bürger, der sich erwischen ließ, „10 Reichstaler Strafe" bezahlten,

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