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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1972-03-04/0006
Sicher haben wohl die frühen Ansiedler auch die zahlreichen Quellen am Hang
zum Wohnen eingeladen, darunter vielleicht schon die später zum Baden und
Kuren gefaßte Heilquelle — 1501 wird bereits die Badstube genannt —, die in den
Brunnenstuben gesammelt und durch die Düchle zu den laufenden Dorfbrunnen
geleitet wurden. Aber die Nachbarorte hatten wohl anfangs die wald- und
weidearmen Fischinger zur einträglichen und gemeinsamen Nutzung ihrer Waldweiden
und Gehölze entlang ihrer gemeinsamen Gemarkungsgrenzen genossenschaftlich
geduldet: Eimeidingen im „Schachen", „Straßholz", „Ruteholz" („Spital-
Holz") und „Rafholz", Kirchen im „Bellholz" und in der „Hart", Egringen in den
„Etzematten" und auf den Brachäckern. Um diese ursprünglich gemeinsamen Weid-
und Holzrechte mußte sich Fischingen später Jahrhunderte lang mit seinen Weidgenossen
streitend vor den Gerichten auseinandersetzen.

Von seiner bewirtschafteten Gemarkungsfläche entfallen heute 76 ha auf
Ackerland, 36 ha auf Reben (die zu zwei Dritteln von Ausmärkern angebaut werden
) und 48 ha auf Wiesen und Weiden; bis auf ein zwei Hektar umfassendes
Gehölz beim „Kaiserhölzli" fehlt dabei jeder Wald.

Die Armut an Kulturland verhinderte das bis heute rein bäuerlich gebliebene
Rebdorf am Wachsen seiner Einwohnerschaft über die Kleingemeinde hinaus. Die
Jahrtausende währenden wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeitsverhältnisse
als schwer belastete Zinsbauern bis um 1800 bestimmten wesentlich die unterste
Grenze der Lebensverhältnisse, die den sonst üblichen Begriff eines „gemessenen
Wohlstands" kaum zulassen. Als auch der Versuch, nach der behördlichen Empfehlung
die Dorfhandwerker zu vermehren und einen anfänglich hoffnungsvollen
Badebetrieb einzurichten, vor über 120 Jahren gescheitert war, stellte im Jahre
1850 der Lörracher Amtmann bekümmert den sozialen Notstand im Dorfe fest,
Zahlreiche Familien waren ohne Vermögen und eigenen Boden mit allen üblen
Folgen für die Gemeinde, wovon sie sich erst nach Jahrzehnten erholte 1).

Besitz und Rechte des Klosters St. Gallen

Unter den ausgedehnten Grund- und Besitzrechten des Klosters St. Gallen im
südlichen Breisgau 2) befanden sich der Dinghof, das Patronat der Kirche mit dem
Zehnten und viele Güter im Fischinger Banngebiet. Im Jahre 800 hatte der Priester
Wolfpot „zum Heile seiner Seele" dem St. Galler Abt Werdo den vierten Teil der
Einkünfte von der Fischinger Kirche übergeben mit der Bedingung, dieses Gut
lebenslänglich gegen einen Zins von einem halben Solidus bis zu seinem Lebensende
weiter nutzen zu dürfen. Die Schenkungsurkunde wurde zu Egringen ausgefertigt
, wo das Kloster bereits schon im Jahre 758 Besitz und Rechte nutzte3).

Die ebenfalls im St. Galler Urkundenbudh4) abgedruckte erstbekannte Urkunde
bestätigte dem Vorgänger des obgenannten Geistlichen, dem „Presbyter"
Macandrad den Verkauf seines Vermögens zu Fischingen an die beiden Kirchherren
Witbert und Radbod um den Schätzpreis von zwanzig Solidus und einem
Pferd als Zugabe. Mit Ländereien und Weinbergen hatte er auch Hörige, Vieh und
Gebäude verkauft, „alles und von allem, was er sich auf Grund seiner Gottesfurcht
durch Messen und Gebete erworben hatte, vollständig und unversehrt". Möglicherweise
waren diese beiden „Wächter", Beschützer der Kirche des hl. Petrus, die
ersten Stifter des Fischinger Gotteshauses, denen im Jahre 819 Sigifrid mit einer
Schenkung folgte. Dieser gehorchte „der Stimme des Evangeliums" und stiftete der
Dorfkirche als „Almosen" drei seiner Hörigen, Pechildis, Liubwar und Zeizaloh,
mit dem Vorbehalt, diese weiter in Besitz zu halten und dafür jährlich am Kirchweihfest
(21. Sept.) der Kirche 6 Denare (Pfennige) zu zinsen. Nach dem Tode
der legitimen Nachkommen seines Sohnes Hratpot sollten auch diese letzten Ansprüche
zu ewigem Besitz der Kirche zufallen.

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