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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 31
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0033
Forstamt lehnte das Gesuch der Gemeinde ab, stattdessen ein Stück Fohrenwald
oder Eichelacker im Röttier Wald eingetauscht zu bekommen.

Markt hatte 1791 von seiner jenseitigen Allmende 4 Juch. Ackerfeld, die
Prediger-Au, ebenso 1801 die auf Neudörfer Bann stoßenden 24 Juch. Kiesboden
an mehrere Bürger von Neudorf um 900 Pfd. verkauft, welche nun 1801
der französische Staat einzog, weshalb die Käufer versuchten, den Kauf rückgängig
zu machen.

Der badische Staat bot Märkt 1805 Ersatz in Mörsch mit 7 Morgen 80 Ruthen
Wald mit einem Wertanschlag von 970 fl an.

Als Haltingen und Märkt den Unwert des weit entfernten Gutes erkannten,
versuchten sie, diese der badischen Domäne im Jahre 1810 um den Anschlag anzubieten
; sie wurden mit Abwarten vertröstet. Inzwischen hatte der Vermessungsbeamte
Enkerlin in Lörrach laut Nachprüfungen im Lagerbuch und Bannriß festgestellt
, daß das jenseitige Gut der Haltinger mit 16 Juch. zu niedrig bemessen
worden sei und in Wirklichkeit 53 Juch. betrage. Doch hoffte die Gemeinde kaum
mehr auf eine Berichtigung, da sie „ihre Vorteile nicht mit mehr Aufmerksamkeit
wahrgenommen hatte" und auch keine Entschädigungsobjekte mehr zu erwarten
waren.

Kirchen hatte ebenfalls im Jahre 1801 seine Güter dem Bürger Franz Josef
Schulz von Blotzheim um 11000 fl verkauft: 117 Juch. Feld und 197 Juch. Rheininseln
oder Wörthe. Doch drei Jahre danach starb der Käufer, der französische
Fiscus erklärte den Verkauf für nichtig und zog die Güter ein. Die Erben Schulz
forderten Ersatz. Danach folgten deswegen viele diplomatische Notenwechsel zwischen
Frankreich und dem Großherzogtum Baden. Die Gemeinde Kirchen verglich
sich endlich mit den Erben Schulz und zahlte die Hälfte des Kaufbetrages, 5500 fl,
zurück, die ihm 1811 der badische Staat mit 5 °/o Verzinsung erstattete.

Efringen hatte nach seinen Angaben bei der Kalten-Herberger Konferenz
(1801) insgesamt 208 Juch. Allmendland drüben verloren, 188 Juch. Rheininselwald
und je 10 Juch. Acker- und Wiesenland. Kurz zuvor hatte die Gemeinde ihr
Meiergut mit 26 Juch. Äckern und Matten an B. Bäumlin um 3025 fl verkauft. Als
Entschädigung für den angemeldeten Verlust wurde der Gemeinde 1300 fl zugesprochen
, die sie in 2 Teilen empfing: 1. ein 60 Morgen großes Waldstück aus dem
Rheinau-Wald im Kappler Bann, 2. etwa 2 Morgen Ackerland und 27 Morgen
Wald bei Hundsfeld/Eccardsweier bei Kehl, 3. in bar 1047 fl aus der badischen
Staatskasse.

Istein hatte 199 Juch. Gebietsverlust angemeldet; Huttingen daneben 174 Morgen
. Istein wurde mit 36 Morgen Wald, wohl früherem Gemeindeland von Groß-
Kembs in der Nähe, weiter mit 10 Morgen Wald, 2 Morgen Wiese bei Mörsch und
1 Morgen Acker bei Rheinau'Kappel entschädigt.

Kleinkems und Blansingen bekamen 1. in der Nähe 24 Morgen 120 Ruthen
Wald, 2. 70 Morgen Rheinauer Wald bei Kappel und ebendort 25 Morgen Wiesen
und 3. bei Mörsch 42 Morgen Wald angewiesen. (GLA 159/31-32; 1804/05, 1805
bis 1811.)

Der Pariser Frieden (1815) beendete mit einem Schlage die Klagen und Beschwerden
der Gemeinden über die Wertlosigkeit der abgelegenen Ersatzgüter. Er
stellte den Besitzstand der Gemeinden über dem Rhein wieder her, wie er vor dem
Lüneviller Frieden beschaffen war. Die zu diesem Zweck ernannten beidseitigen
Kommissarien eröffneten ihre zahlreichen Konferenzen zu Basel im Jahre 1817.

Bei den Vorbereitungen wirkten unter anderen mit, auf französischer Seite General
-Leutnant Graf Guilleminot, nach welchem die neue Grenzlinie benannt
wurde, auf badischer Seite der Oberbaurat, Major Philipp Jakob Scheffel (Vater
des V. v. Scheffel). Die beauftragten Kommissionen übernahmen keine leichte Aufgabe
: Vater Rhein kümmerte sich bei seinem Lauf auch weiterhin nicht um Eigentum
und Hoheiten, nicht um Grenzpfähle und Marksteine, wenn er bei Hochwasser
seine Ufer überflutete und Land mitriß. Die Geometer sollten sich bei der neuen

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