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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 43
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0045
Einnehmer hatte ja den Vorwurf erhoben, daß Landvogt und Landschreiber ihn
sozusagen ins offene Messer hätten rennen lassen, weil sie den Lehenbrief für
den Einnehmer vorliegen gehabt hätten, ohne ihn auszuhändigen. Nun wird
von diesen geltend gemacht, in Wirklichkeit sei der Einnehmer von Anfang
an über die Aussichten seines Lehensgesuches im Bilde gewesen, denn seine guten
Freunde in der Verwaltung in Carlsburg hätten sehr bald darüber geredet.
Damit war erwiesen, daß Böhringer von Anfang an damit rechnen konnte, der
Nutznießer aller Arbeit an den künftigen Lehenmatten zu sein, und daß er die
Lörracher Teichgenossenschaft über ihren wahren Vertragspartner getäuscht hat,
der ja nicht die Herrschaft, oder die Burgvogtei, sondern praktisch er, Böhringer
selber, sein würde. Der Einnehmer scheint schließlich beide Vertragsausfertigungen
, nämlich auch die für die Lörracher Teichgenossen, an sich genommen
zu haben. Erst später soll sich eine Kopie bei den Akten gefunden haben.

Falsche Grenzsteine bei Matthis Weiß' Acker?

Auch was sich sonst um diesen Vorgang noch abgespielt hat, wirft ein eigenartiges
Licht auf diesen Generaleinnehmer. Bei der Neuumsteinung des zu Matten
gemachten Geländes soll er behauptet haben, die zwei Jucharten des Mattis Weiß
seien in Wirklichkeit in den 8 Juchart, die ihm zu Erblehen gegeben wurden,
enthalten, obwohl der sachverständige Feldmesser darauf aufmerksam gemacht,
habe, das Gelände umfasse keineswegs nur 8 Juchart sondern deren 12. Die
Echtheit der Steine um des Weiß' Acker habe der Einnehmer bestritten und sie
ausgraben lassen. Es habe sich herausgestellt, daß sie die üblichen Merkzeichen
nicht trugen. Deshalb seien sie nicht als „Gütersteine" anerkannt und das Stück
wieder der Herrschaft zugeschrieben worden. Weiß habe nur eine Abfindung
von 6 Pfund für die Verbesserung des Stücks erhalten. Als man den Vogt von
Brombach nachträglich gehört habe, um festzustellen, wie das Stück an den Weiß
gekommen sei, habe er bestätigt, daß Weiß „einen Titulum" gehabt habe. Denn
vor 20 oder 30 Jahren habe der Vater von Weiß „kauffweiß solch Stuckh an
sich gebracht", wie der Kaufbrief von damals ausweise. Ob nun der Erwerb
damals zu Recht oder nicht geschehen, die Zustimmung zu dem Vergleich mit
der Herrschaft hätten Weiß und die Verkäufer4) der andern beiden Jucharten,
die ja auch eigentlich garnicht hätten verkaufen wollen, nur gegeben in der Annahme
, das Gelände diene tatsächlich zur Vervollständigung der Herrschaftsäcker
. Nur unter dieser Voraussetzung hätten sie das Geld angenommen. Zugunsten
eines Dritten wären sie auf den Handel nie eingegangen, wie sie dem
Landvogt und Burgvogt ausdrücklich gesagt hätten.

Der Vogt von Lörrach sagte aus, die Steine um den Weiß'schen Acker seien
unzweifelhaft alt gewesen und er bestätigte das Fehlen der „Merkzeichen". Nur
bei dem Stein, der auf Gemarkung Lörrach gestanden sei, wurde „etwaß
Gemerckh befunden". Früher seien zwar die „Zeugen nicht unter, sondern neben
die Steine gelegt worden und allso leichtlich im Ackhren verruckt worden".

Interessant ist die Bemerkung aus der Aussage des Lörracher Vogts, daß das
kleine Stücklin (von dem wir hörten, daß der Mattknecht einen Teil des Ertrags
zu beanspruchen hatte) von den Steinsetzern nur ungern geteilt wurde, weil
nämlich das ganze zuvor den Hofmatten zugemessen worden war, „damit der
Burgvogt hievon den Zins zu geben wisse". Die Stelle kann nicht anders verstanden
werden, als daß damals in der markgräflichen Verwaltung für die
Hofmatten ein Zins verrechnet wurde. Das wird durch eine Bemerkung an
anderer Stelle bestätigt, „. . . daß in gleichen auch der Herrschaft selbst Gieter in
ein oder andere Verwaltung Zinß geben mießen, damit die Rechnungen und Gefäll
nit confutirt werden ..." Zum Vorgang der Steinsetzung berichtet der Landvogt
an den Markgrafen: „Ich hab uff dem Augenschein den Marckleuthen eine un-

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