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Hammerstein anspruchsvoller. Heute ist nur noch ein kleines Waldstück als „vorderer
Sausenhard" in der Tannenkircher Gemarkung kartiert. Noch 1406 grenzte
ein Efringer „Allmendacker am Sausenhard" an den Egringer Bann, und die alte
Landstraße von der Kalten Herberge her verlief 1741 als „Sausenharder Landstraße
" zur Pritsche am „äußeren Sausenhard"7). Während der geographische
Begriff für das einst geschlossene Waldgebiet bedeutungslos und als Ganzes aufgegeben
wurde, zählten die Orte rund um das „Sausenharder Feld", das Dingfeld
zwischen Tannenkirch und Mappach, zum „Sausenharder Viertel", als eine
der politischen Einheiten der Röttier Herrschaft noch bis um 1800. Auch der kleine
Ort Maugenhard liegt mit seinem Ackerfeld neben dem „Holzen-Einig"-Wald im
Gebiet des einstigen Sausenhard.
Außerdem begegnen uns heute noch in der heimischen Landschaft zahlreiche
Orts- und Gewannnamen, welche an frühere Genossenschaftswälder benachbarter
Gemeinden erinnern, teilweise aber gerodet wurden, seit langem schon als Feldflur
bebaut werden und in den Gemarkungen aufgegangen sind: die „Hartmatten"
südlich vom Lörracher Friedhof, „Hard" an der Gemarkungsgrenze von Adelhausen
und Minsein, „Hart" in den Gemarkungen Efringen-Kirchen, Eschbach
und Heitersheim, in „Hartberg" bei Istein und Binzen, verkümmert zu „-ert" in
den Endsilben „in Stocken", dem Genossenschaftswald von Brombach, Haagen,
Tumringen im Hauinger Bann, im „Salzert" und nördlich davon im „Weilert",
im „Dünnert" der Gemarkung Kirchen und im Röttier Wald, im „Luffert" (Gem.
Wollbach), 1569: zu Luffard, am Egghard genannt, im „Süffert" (Gem. Holzen),
im „Schweisert" (Vogelbacher Vogtei).
Klöster- und Herrenwaldungen
Die Grenzen der Wälder waren nicht vom Anfang der Landnahme festgelegt
und auch von niemanden bestritten worden. Erst die fortschreitende Besiedlung
erforderte Abgrenzungen bisher gemeinsamer Nutzungsgebiete und -rechte. Mit
dem Aufkommen der Klosterherrschaften und Feudalherren erlitten die Allmenden
die ersten Zugriffe von außen. Herrenwälder wurden als Grundeigentum erstmals
an ihren Orten mit ihrem Umfang in den Berainen des 13./14. Jhdts. genau bezeichnet
, in den Urkunden zuvor nur allgemein neben den anderen Kulturarten.
Deshalb ist meist der Ursprung eines grundherrlichen Waldbesitzes neben und
zwischen Gemeindewäldern nicht festzustellen. Herren- und Klosterwald kann
sich wohl auf Vogtsrechte und auf Schenkungen von Rodungsherren berufen.
Das Hochstift Basel besaß Waldstücke in der Kirchener Gemarkung (Dünnert:
33 Juch.) und im Wollbacher Bann, Dinghofwald (Isteiner Hartberg und Grienberg
), das Bischofsholz im Lörracher Homberg, Eichwald in Auggen, die es entweder
an seine Ministerialen (v. Grünenberg) oder seinen Dinghofhubern zur
Nutzung verliehen hatte. Das Basler Kloster Klingental nutzte das „Nonnenholz"
in Weil mit etwa 25 Juch. Eichbäumen. In Eimeidingen sprach 1477 das Große
Spital von Basel das erst vor 150 Jahren ausgestockte Rutehölzli gegen Fischingen
als eigen an und verlieh es zur Nutzung an Gemeinde, Meier, Müller und Pfarrer;
nach Leutrum soll es einst von der Gemeinde dem Spital geschenkt worden sein.
Umfangreichen Wald besaß das Große Spital schon im 15. Jhdt. im Inzlinger
Bann; dort bestritt es heftig die Sonderansprüche gegenüber den Dorfherren, das
sog. Stammrecht, eine Abgabe für die Holznutzung in seinen 300 Juch. markiertem
Wald 8).
Besonders St. Blasien und seine Propsteien Bürgeln, Weitenau, Sitzenkirch und
Gutnau zählten zu ihrem Güterreichtum neben Äckern, Matten und Rebland nicht
nur an zahlreichen Orten einzelne Waldstücke, die es seinen Hofhörigen und Zinsbauern
als Bestandteil der Schupposen * verliehen, sondern auch größere zusam-
::" Schupposen = kleine Zinsgüter
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