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menhängende Waldungen, die es Hörigen zur Nutzung und zum Roden (Rütten),
aber auch zum Verkohlen und zum Schlagen von Nutzholz für den Verkauf in
eigener Regie freigab. Es besaß Wald zu Tüllingen im Käferholz, in Brombach,
das Gutnauer Propstholz in Auggen, ca. 100 Juch. neben der Klosteraue, im
Inzlinger Bann (1755) an 7 verschiedenen Orten etwa 120 Juch. Zinswald, den
„St. Bläsiwald" gegen den Siebenbannstein (100 Juch.), der vom Kloster Wettingen
herkam, Waldgebiete um den Blauen im hinteren Kandertal und hauptsächlich im
Waldland des Kleinen und hinteren Wiesetales. In den Bürgler Waldungen gestattete
der Klosterpropst den Dinghofgenossen im Eggener Tal das Schlagen
von Bauholz gegen eine Gebühr von 2—3 Hühnern und 2—3 Vtl. Wein. Die
Bannwarte forderten für die Zuweisung der Bäume ihre „Stammlose": für einen
Trottbaum 1 ß, vom Tremelholz 8 Pfg und vom gewöhnlichen Zimmerholz je
Stamm 4 Pfg. Den Dinghofgenossen im Tal war der Zugang in das Äckericht
erlaubt, nicht aber das Schwingen und Auflesen der Eicheln und Eckern.
Das Isteiner Frauenkloster hinter dem Klotzen hatte aus der Röttier Schenkung
die bewaldete Halde im Buchgraben bis zur Felsenmühle rheinabwärts und
den großen Wald auf dem Heuberg empfangen. Auch die Pfarrkirchen waren
vielerorts mit etwas Wald bewidmet, zuweilen von ihrem Ursprung, ihrem Stifter
her, wie das St. German-Lehen zu Brombach, und in Vogelbach der St. Niklausen-
Wald.
Auch Dorf- und Schloßherren sprachen vielerorts Wald als Eigentum und als
Lehen an, sowohl als Jagdrevier wie zur Einlösung des Stammrechts (Inzlingen).
Die Herren Reich von Reichenstein verkauften zuletzt in der Brombacher Gemarkung
3 Waldstücke an verschiedenen Orten in Dorfnähe, neben Gemeinde-
und Herrschaftswald: die Buchhalde, 19 Juch. (heute Ackerland), die Wiesenhalde
, 15 Juch., die Bollhalde neben dem Bischofsholz, 10 Juch. Die Dorfherren
von Binzen, die Herren von Grünenberg, nutzten als basel-bischöfliches Lehen den
30—40 Juch. großen Buchenwald im „Bicken", im Wollbacher Bann.
Als der Markgraf seit dem 16. Jhdt. den steigenden Nutzwert des Waldes
und gleichzeitig die zunehmende Verwüstung des „Holzes" durch wilde Schläge
der Gemeinden und Kahlhiebe der Köhler erkannt hatte, erklärte er als Landesherr
seinen Besitz über den Forst- und Wildbann in seiner Gebietshoheit und
richtete zum Schutz und zur Pflege des bedrohten Waldes das Forstamt Kandern
ein und setzte die Forstknechte an verschiedenen Orten ein. Den protestierenden
Gemeinden, in der bisher freien Nutzung nun geschmälert, wurden nur mehr
beschränkte Holz- und Weiderechte zugebilligt. Beispielhaft für diesen Vorgang
ist der Verlust der riesigen Waldallmende der „Vier-Höfe"-Orte im Kander- und
vorderen Wiesetal, die sich von der Lücke bis zur Scheideck erstreckte und nunmehr
als Röttler-Herrenwald den Gemeinden entzogen und der herrschaftlichen
Forsthoheit unterstellt wurde 9). Ebenso ging es mit dem „Käferholz" im Mauche-
ner Bann, dem „Niklausenwald" (100 Juch.), dem Bürgler Wald, dem Waldgebiet
um den Marzeller- und Streitblauen im Obereggener Bann (heute 491 ha Domänenwald
). Während 1684/97 der Obereggener Vogt das Verlangen der waldhungrigen
Herrschaft teilweise abzuwehren vermochte, weil er nachweisen konnte,
daß seine Gemeinde 1667 den Wald im Kleegraben dem herrschaftlichen Eisenwerk
zu Kandern zum Verkohlen verkaufte, den Boden aber für die Gemeinde
als Eigentum vorbehalten hatte, verlor zu gleicher Zeit das benachbarte Feldberg
seinen Wald von der Hexenmatt bis zum Blauen an die Röttier Herrschaft. Auch
Hägelberg konnte seinen umfangreichen Waldbesitz 1713 mit Erfolg verteidigen,
gestand aber vom Erlös des Eichenholzes der fürstlichen Oberamtskasse die Hälfte
zu (abgelöst 1807 mit 1800 fl).
Auch durch Zukauf strebten das Röttier Oberamt und seine tüchtigen Forstleute
nach Mehrung und Abrundung des Waldbesitzes; besonders der Landvogt
von Leutrum erwarb zum Röttier Wald einige Anliegerstücke, Zinswald, überholte
Lehenbestände: den Offenburgschen Wald (20 Juch.), das Jungholz oder das
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