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Margarethen-Holz, das Bertelische Holz von Kammerrat Joh. Bertel und 4 weitere
kleine Parzellen (insgesamt 17 Juch.). Um Düchleholz zu gewinnen, ließ die
Herrschaft 1740 im Homburger Wald (Lörrach) 10 Juch. mit Forlen aufforsten.
Wald- und Weide genossen seit dem 14.115, Jahrhundert
Was die ursprünglichen Wald- und Weidegemeinschaften an Besitz und
Rechten gegenüber den herrschaftlichen Ansprüchen den Formal-Juristen des
Römischen Rechts als „seit unvordenklichen Zeiten her gemeinsam" genutzte Waldallmenden
in die Neuzeit überliefern konnten, teilten und begrenzten sie zuletzt
im 18./19. Jhdt. nach kostspieligen Prozessen, sich vergleichend und vertragend,
für jede Gemeinde ein bestimmt markiertes Gebiet. Waldarmut, bzw. -reichtum
einer Gemeinde haben oft ihren Grund in jener geschichtlichen Auseinandersetzung
der Bannabteilung unter den Nachbarn. (Vergleiche die „Tabelle über den Waldbesitz
der Gemeinden" in „Das Markgräflerland", Jgg. 1972, H. 1/2).
An der großen „Land-Allmende" der „Vier-Höfe" waren die Orte Tumrin-
gen-Haagen, ötlingen, Binzen-Rümmingen, Wittlingen und Wollbach beteiligt.
Den „Holzen-Einig" nutzten Holzen, Mappach und Welmlingen 10). Der Stochert,
1418 die „Hauinger Allmende", eine heute noch abgeschlossene Waldexklave der
Gemeinden Haagen, Tumringen und Brombach im Hauinger Bann, am Südhang
des Röttier Waldes. Nächstliegend ist die Vermutung, daß diese Waldallmende
der ganzen Röttier Vogtei zustand, zu der ursprünglich wohl auch Brombach mit
seinem Vogtssitz (14. Jhdt.) gezählt hatte. Ursprünglich war auch Hauingen der
Vogtei Rötteln zugehörig, Mitgenosse, schied aber aus und wurde dafür mit dem
benachbarten Wald im „Landvogtshau" entschädigt. Schon 1456 kamen sich die
Gemeinden ins Gehege und mit Klagen vor Gericht, aber erst 1605 erreichten
sie die erwünschte Abteilung des bisher gemeinsamen Nutzungsgebietes. Der
größere Brombacher Anteil (53,85 ha) wurde mit 25 Steinen gegen die beiden
anderen Orte der Röttier Vogtei (mit je ca. 21 ha) abgegrenztX1).
Brombach traf sich einst auch mit Adelhausen, Ottwangen, Rapperswiler (auch:
Rappersweier, Rapperswyl) und Eichsei in gemeinsamen Waldgebieten. Nach langem
Streit kam es 1540 zu einem Vertrag und zur Abgrenzung der gegenseitig
zugestandenen Befugnisse:
1. Die Brombacher sollten fürder Macht haben, mit ihrem Vieh bis zur Hochstraße
in den Adelhauser Bann zu fahren, dann der Straße entlang bis zur
Hagenbuch, und auch Holz zu hauen, aber nur für den eigenen Verbrauch
und nicht zum Verkauf.
2. Von der anderen Seite her durften weiterhin die 4 anderen Genossen über die
Hochstraße, an der Hagenbuch vorbei, dem Graben nach über die Tränke hinaus
bis zur Egerten einfahren.
Der Meier von Ottwangen durfte auch künftig über die Hochstraße hinaus
soviel Brennholz hauen wie einem Brombacher Bürger zustand.
Jahrhunderte haderten die 3 Dörfer Haltingen, Tüllingen und Ötlingen um
einen gemeinsamen Weidebezirk, den sog. „Helmenhag" **). Das Gebiet schließt sich
an das Käferholz an und liegt zwischen den drei Gemarkungen eingebettet, eine
*1) „Helmen (Helwen)-hag": Schweizer. Idiotikon: Helwe, Helbe, Helme = Hafer,
Spreu (Appenzell); mhd.: hel(e)we. (Der Helwer = Spreusack.) Elsäss. Wörterbuch:
Helme = Spreu (Helwe, Helewe palea); (Helme-kammer = Abteilung in der
Scheune zur Aufbewahrung der Spreu.) Der „-hag" (mhd. hac = Dorngesträuch,
Gebüsch) diente zum Schutze der bepflanzten Fläche gegen den Zutritt der weidenden
Herden. (E.Richter, Grenzach-Wyhlen; S. 65). Nächstliegend ist die Herkunft
des Namens von Spreu, im übertragenen Sinne: minderwertiges Ackerland,
das von Gebüsch, Gestrüpp umhagt ist. Die Schreibweise „Helwenhag" liegt zeitlich
vor „Helmenhag".
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