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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
35.1973, Heft 1/2.1973
Seite: 71
(PDF, 22 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0073
Der Feldberger Bann, Rennstraßen und Bannsteine

Von Paula Hollenweger

Aus den Akten über „Weid- und Waldstreitigkeiten" ist die einstige Banngrenze
des Dorfes Feldberg bei Müllheim zu erfahren vom Jahre 1665, in einer
anderen Akte vom Jahre 1607. 1665 entschieden nämlich drei unparteiische Vögte
bei einer Tagfahrt in Obereggenen, daß die Obereggener ihr Vieh nicht im Feldberger
Bann weiden lassen dürften. Dieser ging damals östlich bis an die „Rennstraße
", die hinter dem Gewann Hexmatt unterhalb der Grüneck (heute etwa an
der Straße Badenweiler—Kandern) verlief. Unsere Alten sprachen nicht von einer
Grenze, sondern vom „Bann" (ein abgegrenztes Gebiet), dessen Ende nach Lage
der anstoßenden Grundstücke beschrieben wurde. Nach einer Beschreibung vom
Jahre 1564 ging der Feldberger Bann „vom Hörnlein (Berg nordöstlich von F.) mit
dem Emmenrain bis an den Bach im Lewen (heute noch Leu)". Hier, wie auch
bis in die Lipburger Hexmatt hinter dem Hörnlein an die Rennstraß, durfte das
Feldberger Vieh weiden. Um 1530 hatten die Vogteien Auggen, Mauchen und
Feldberg im Hörnle alte Waldrechte und bis zu der Gemarkung „von Badenweyler
jenseits der Hexmatt".

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Der Weidstreit mit Obereggenen zog sich beinahe 130 Jahre hin, weil Obereggenen
das Weidrecht in der Hexmatt für sich beanspruchte und das Vieh dorthin
zur Weide trieb, dafür die Feldberger ihr Vieh im Obereggener Bann weiden
ließen. Von der Tagfahrt 1665 wird gesagt „auf Rat des Edelvesten und Hochgelehrten
Herrn Johann Pauly, Fürstl. Markgräfl. Badischen Raths und Oberamtmann
der Herrschaft Röteln sind auf beider Parteien untertanigster Bitten
zuvor die genannten Schiedsleute gebeten worden im gütlichen entscheiden zu

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