http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-01-02/0074
wollen". Feldberg behielt sein altes Recht, und beide Dörfer hatten je die Hälfte
der Kosten zu tragen. Doch 1775 erhob sich der unterschwellige Streit erneut.
Obereggenen sprach 88 Morgen obigen Weidfeldes für sich an, und „sie hatten
schon die Marksteine herausgerissen", obschon der Obereggener Vogt Giß „nichts
zur Widerlegung des Feldberger Besitzanspruches vorbringen konnte". Der Streit
ging darum zwischen dem Landesherrn (für F.) und St. Blasien (für O.) weiter.
1787 reiste der Propst von Bürgeln selbst zum Röttier Landvogt, der ihn auf
eine spätere Entscheidung vertröstete. Schließlich war Feldberg „des Streits müde,
weil sie so oder so, der Herrschaft oder St. Blasien zinsen müßten". So kam das
umstrittene Feld zum Obereggener Bann.
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Beim „Lindenbäumlein", westlich
Auggener
Markgräfliche
von Feldberg, stießen der
und Feldberger Bann mit dem des baselischen fürstbischöflichen Hochstiftes
, mit dem Mauchener Bann, zusammen. Noch heute stehen Bannsteine an
der damaligen Banngrenze von Auggen und Mauchen, die einerseits das badische
Wappen mit der Krone, anderseits den Baselstab und das Kreuz mit der Jahreszahl
1770 tragen. Der Feldberger Bann ging westlich ebenfalls über den heutigen
Auggener Bann hinaus. Das geht aus der Kopie einer Urkunde vom 14. März 1607
hervor, in der die Lage der Liegenschaften des „alten Gennenbachischen Hofgutes"
und eine Festsetzung der Abgaben der Pächter an St. Blasien bzw. an das Kloster
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