http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1973-03-04/0057
zum bewaffneten Zuzug auf, verfügte Exekutionen gegen zögernde Gemeinden,
erteilte Urlaub, erhob dafür so wie für die Befreiung vom Mitzuge Geld.
Für schriftliche Verfügungen waren Impressen gefertigt worden, ein noch unbe-
nützter Vorrat fand sich bei Struves Papieren.
Herausgabe eines republikanischen Regierungsblattes
Noch am Abend des 21. Septembers bemächtigte sich auf Anordnung Struves
dessen Schwager Peter Dusar unter Beizug Bewaffneter der Druckerei von Karl
Rudolf Gutsch in Lörrach. Blind erließ einen Befehl an die Drucker, nur jenem
Dusar zu gehorchen.
Am 22. September wurde nun daselbst ein von Struve »im Namen der provisorischen
Republik« unterzeichnetes Manuskript als »Republikanisches Regierungsblatt
Nr. 1« gedruckt und überallhin verbreitet, sein Inhalt auch von Blind
namentlich in Hügelheim, Heitersheim und Staufen verkündet. Ein Exemplar der
Druckschrift liegt als Bestandteil der Anklageschrift an.
Blind hatte über das Unternehmen und dessen Ausführung unter dem Namen
»Republikanische Mitteilungen« einen Bericht verfaßt und solchen als Beilage des
Regierungsblattes abdrucken lassen, auch den Druck weiterer 800 Exemplare des
Regierungsblattes selbst verfügt. Die in der Beilage des Regierungsblattes S. 2 abgedruckten
Verfügungen wurden in schriftlicher Ausfertigung an die Gemeinden
erlassen nach einem von Blind gefertigten Entwürfe.
(aus: Staufen und der ob. Breisgau; von L. Geiges, 1967)
Eine solche Verfügung z. B. an die Gemeinde Fischingen lautet:
Deutsche Republik
Wohlstand, Bildung, Freiheit für alle!
Im Namen des deutschen Volkes wird verfügt:
Wir fordern die Fischinger Bürgerschaft auf, sogleich stürmen zu lassen und die
waffenfähige Mannschaft von 18 bis 40 Jahren zum Zuzug ins Hauptquartier
Lörrach zu beordern.
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