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Um die größten Schwierigkeiten zu beseitigen, verkaufte Heinrich, „der apt
von der Himmelpforte des klosters ze wilen" am 6. März 1327 die zwei Schup-
posen zu Wyhlen, „da Heinrich von Sempach der wirt uffe sitzet", für 9 Pfunde
Pfennige und gegen Verzichtleistung auf eine jährliche Güte von 4 Viernzeln
Dinkel an „vrow Annen, wilent ehelichu frowe herns Heinrich von Hertenberg,
eins ritters" (Frau Anna, Ehefrau des Herrn Heinrich von Hertenberg, Ritter).
Am 26. Februar 1328 stiftete Frau Margaretha von Bellinkon, Ehefrau des
Ritters Heinrich Münch zu Basel, ein „Seelgerette" in der Himmelspforte gegen
einen jährlichen Zins von 2 Schilling Pfennig und 2 Hühnern vom „Gut zur
Linde" in Wyhlen, „Zeissengut" genannt. Nachfolger von Abt Heinrich nach
dessen Ableben wurde
Benedikt (ca. 1334—?)
Auch er hatte noch schwer an den finanziellen Schwierigkeiten des Klosters zu
tragen.
Am 13. Dezember 1340 schenkte Frau Elisabeth, Gattin des Ritters Konrad
Münch von Münchenstein, genannt Schlegel, der Himmelspforte den Violberg,
wobei die Stifterin aber zur Bedingung machte, daß auf der genannten Anhöhe
eine Kapelle erbaut werden müsse. Diese Kondition wurde auch erfüllt und das
Kirchlein wurde dem hl. Jodokus (Einsiedler, gest. 669) geweiht.
In den weiteren zeitgenössischen Urkunden wird leider ein Abtsname nicht
mehr genannt, so daß es unklar ist, ob noch Benedikt oder schon sein Nachfolger
Petrus I. gemeint ist. Leider lassen sich dadurch auch die Regierungszeiten der
Abte Benedikt und Petrus nicht einwandfrei festlegen.
Papst Klemens VI. (1342—1352) beauftragte am 5. Oktober 1347 den Bischof
Ulrich III. von Konstanz und den Abt der Himmelspforte, im Benediktinerinnenkloster
Heiligenkreuz bei Kolmar (das heutige St. Croix en Pleine, Elsaß) die
Klosterzucht, die durch eine nicht einwandfreie Äbtissinnenwahl gelitten hatte,
wieder herzustellen. Dieser Streitfall wurde erst nach langwierigen Verhandlungen
beigelegt, nachdem durch päpstlichen Entscheid Agnes Burggravin als neue Äbtissin
dieses Klosters eingesetzt worden war.
Petrus I. zu dem Winde (vor 1359—1364?)
der Nachfolger Benedikts, wird nur in einer Urkunde vom 15. März 1359 erwähnt
, nach welcher der Edelknecht Johann Schöwelin auf alle Rechte und Ansprüche
, die er gegen die Himmelspforte geltend machte, verzichtete.
Im Jahre 1363 bekam der Abt mit der Gemeinde Wyhlen Streit wegen der
Benutzung des Wassers des im Hofe der Himmelspforte sich befindlichen Brunnens
durch die Wyhlener Einwohner.
Wie aus dem „Liber taxationis ecclesiarum et beneficiorum in diocesi Con-
stantiensi de anno 1353" zu ersehen ist, betrugen die Einnahmen der Abtei Himmelspforte
damals nur 20 Silbermark, also sehr wenig („Abbas et conventus
monasteri in Wilon sive Portacoeli ord. Prem, habet XX marc"). — Nachfolger
Petrus' wurde
Heinrich II. (1364—1372)
der den Geschlechtsnamen Mehlin trug und aus Milisbach stammte.
Am 16. Dezember 1364 beauftragte der Abt Lambert von Gengenbach seinen
Subdelegaten Johannes Bücheler, Prokurator und Siegler des Bischofs Johann von
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