http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1974-03-04/0093
Der freundliche Weiler Maugenbard — von Westen (Aufn. F. Schülin)
Die Hof-, Patronats- und Zehntherren
Vom Kloster St. Gallen bis zu den Freiherren von Rotberg; 874—1844
Die erste Taufurkunde vom 27. Mai 874 verdankt Mappach einem Verteilungsakt
, bei dem der St. Galler Abt Hartmuot und sein Kloster den Schenkern
Maneliub und deren Söhnen Erlacher und Hartchnuz ihre gestifteten Güter zu
Wittlingen und Binzen bescheinigt, ihr Eigentum, welches sie als Schenkung von
Rantwic bisher genutzt hatten, nun aber als Lehen vom Kloster zurückempfangen
und dafür als Zins jährlich 2 Denare der Kirche zu Madebach — „ad missam
sancti Galli ad basilicam in Madebach" — überweisen 1). Im liturgischen Gebrauch
ist „Basilika" ein Ehrentitel für besonders bevorrechtete Kirchen 2). Danach gehörte
also die Mappacher Kirche nach Rang und Titel neben der „Basilica san Laurencii"
zu Binzen auch zu den bevorzugten unter den St. Galler Eigenkirchen an 75 genannten
Orten im südlichen Breisgau, welche das berühmte Kloster im 8. und 9.
Jhdt. durch königliche Gunst als konfiszierte Güter der bei Cannstatt im Jahre
746 von den Franken vernichteten alemannischen Führer oder durch Übereignung
und Stiftung neuer Herren aus der fränkischen Gefolgschaft und Wiederempfang
der Güter als Klosterlehen gegen bestimmte Zinsen und Dienste erworben hatte.
Damit stellten die Besitzer nunmehr als Lehensleute ihr Gut unter den Schutz, die
Immunität des einflußreichen Klosters und dessen Vögte und Gerichtsbarkeit, um
gegen den Zugriff fremder Kolonisatoren und der anmaßenden Grafen aus Westfranken
rechtlich abgesichert zu sein. Das Schutzbedürfnis der Schenker war also
meist stärker als der oftmals beurkundete Willen, eine fromme Stiftung in der
Sorge um ihr „Seelen Heil" zu bieten.
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